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Dienstag, 20. Oktober 2020

Oh, wie schön ist Panama

Das werden sich die Gründer der Kanzlei Mossack Fonseca denken und in Panama bleiben. Sie werden nämlich nun aufgrund internationaler Haftbefehle gesucht. Als Staatsbürger Panamas werden sie aber von Panama nicht ausgeliefert.

Spiegel online berichtet hier.



Sonntag, 8. März 2020

Cum Ex - Haftstrafe ohne Steuerverkürzung


Die Überschrift ist in der Tat knapp. Das dahinter stehende Thema ist aber brisant.

Ganz aktuell läuft ja in Sachen Cum Ex eine Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn. Anfang Dezember 2019 hat der Vorsitzende der zuständigen 12. großen Strafkammer eine vorläufige Einschätzung der Kammer mitgeteilt, wonach Cum Ex - Geschäfte in der angeklagten Konstellation strafbar seien. Die grundsätzliche Strafbarkeit habe man schon mit der Eröffnung des Hauptverfahrens zum Ausdruck gebracht.



Im Rahmen eines Vortrags im Rahmen der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e. V. wurde gestern das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.07.2019 zu 2 K 2672/17 besprochen, gegen das die Revision zugelassen wurde, die dann auch - wie zu erwarten - eingelegt zu VIII R 5/20 wurde.



Es ist jedenfalls nicht unwahrscheinlich, dass der BFH über die Revision erst entscheidet, wenn das Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn schon abgeschlossen ist. Wird gegen eine Verurteilung dann keine Revision eingelegt und entscheidet der BFH dann aber, dass in Cum Ex - Fällen eine Steuerverkürzung zu verneinen ist, dann würde das den Angeklagten in dem Verfahren vor dem Landgericht Bonn nicht mehr helfen.



Eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Landgericht Bonn nach § 396 AO kommt nicht in Betracht, weil die dort streitige Steuerverkürzung nichts mit dem Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem Finanzgerichts Köln zu tun hat.


Sonntag, 21. April 2019

Vorträge beim Kölner und beim Freiburger Anwaltverein

Nach bisherigen Planungen werde ich am 10.10.2019 (Köln) und am 21.11.2019 (Freiburg) zu Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern vortragen. Im Rahmen des Vortrags werde ich - auch - aufzeigen, wie schnell man nach der Rechtsprechung zum sog. faktischen Geschäftsführer wird.

Sonntag, 10. Juli 2016

Strafbefehl gegen Alice Schwarzer

Nach Pressberichten soll Alice Schwarzer vom Amtsgericht Köln einen Strafbefehl erhalten haben, mit dem sie zu einer Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist.

Der Fall hat vor gut 2 1/2 Jahren die Gemüter erhitzt. 

Freitag, 27. November 2015

http://steueranwalt-köln.biz

Unter dieser Adresse habe ich jetzt auch einen Auftritt im WWW.

Alternativ www.steuerfachanwalt-köln.de oder www.anwalt-steuerstrafrecht.biz eingeben.

Montag, 2. November 2015

Auch Spiegel online berichtet über den Ankauf einer CD mit Daten zu Cum-Ex-Geschäften

Nun berichtet auch Spiegel online über den Kauf einer Steuer-CD zu Cum-Ex-Geschäften durch das Land NRW.

Vielleicht fühlen sich die Verantwortlichen durch die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 16.07.2015 zu 106 Qs 1/15 ermutigt. In dieser Entscheidung hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Köln jedenfalls einen Anfangsverdacht für strafbare Steuerhinterziehung bei solchen Geschäften bejaht.

Freitag, 8. Mai 2015

Finanzgericht Köln: Ein auf einer bewussten und willkürlichen Schätzung zum Nachteil des Steuerpflichtigen beruhender Steuerbescheid ist nichtig!

Die Entscheidung des Finanzgerichts Köln (FG) vom 22.05.2014 zu 11 K 3056/11 ist schon fast ein Jahr alt, verdient aber unbedingt Beachtung, hat das Gericht doch entschieden, dass eine bewusst willkürliche Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen zur Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Steuerbescheids führt. 

Eine bewusst willkürliche Schätzung liegt  nach Ansicht des FG vor, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und die Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggfls. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden.

Leider sind Schätzungen dieser Art und Güte kein Einzelfall. So hat in einem meiner aktuellen Fälle eine Steuerfahnderin versucht, Bargeld in einem Bankschließfach in Deutschland gleichzeitig als Bestandteil eines Kontoguthabens im Ausland anzusetzen. Es ist beim Versuch geblieben ...

Subtiler ist da schon die Behauptung, die bei einer Geldanlage angesetzte Rendite von 6 % sei evident. Anhand von öffentlich zugänglichen Quellen konnte ich ohne weiteres nachweisen, dass das - mit Verlaub - Unsinn ist. Das FG sah das auch so.