Donnerstag, 22. Dezember 2022

Mittwoch, 17. August 2022

Cum-Ex: Keine Ermittlungen gegen den Bundeskanzler

Die Medien berichten, dass es keine Ermittlungen gegen den Bundeskanzler geben wird. Herr Kollege Dr. Strate hatte ihn und den heutigen Hamburger Bürgermeister wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der causa Warburg angezeigt.

Gegen eine ablehnende Verfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg hat  Strate Beschwerde eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.

Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist nur bis zur Beendigung der Tat möglich. In den hier fraglichen Fällen waren die Taten aber beendet, weil mit Abgabe der entsprechenden Anmeldungen diese nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur eintritt. 

Anders als von Strate angenommen, spielt ein sog. Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO für die Frage der Beendigung keine Rolle.  

Würde man Strate folgen, würde praktisch auch die Strafverfolgungsverfährung um weitere vier Jahre verlängert. Bedenkt, man dass sog. besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung nach den letzten gesetzgeberischen Eingriffen bis zu 42,5 Jahre lang verfolgt werden können, ist das  weder vertretbar noch nachvollziehbar.

Bleibt zu hoffen, dass die Anzeige von Strate keine Inspiration für den 1. Senat des BGH ist.

Sonntag, 12. Juni 2022

Und noch ein Seminar: Brennpunkt Umsatzsteuer - Risiken bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Umsatzsteuerrecht ist doch einfach. Sagen manche. Nein, ist es nicht. Und schon gar nicht, wenn es um Lieferungen und sonstige Leistungen über Grenzen hinweg geht.

Am 05.12.2022 werde ich erneut bei der DeutschenAnwaltAkademie das Seminar

Brennpunkt Umsatzsteuer - Risiken bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 

online durchführen.

Das Seminar kann auf der Seite der DeutschenAnwaltAkademie gebucht werden.

Samstag, 28. Mai 2022

Save the dates - Seminare im November 2022

 Am 07.11.2022 werde ich online bei der Deutschen Anwaltakademie zum Thema

"Tax Compliance für den Mittelstand"

vortragen (Seminar 62160-22).

Am 10.11./11.11.2022 folgt der Klassiker

"Wirtschafts- und Steuerstrafrecht"

in Frankfurt (Seminar 12260-22). Dort werde ich wieder mit meiner Kollegin Simone Lersch und meinem Kollegen Prof. Dr. Michael Tsambikakis zu ein paar Basics und aktuellen Themen vortragen.  


Samstag, 14. Mai 2022

UFED Cloud Analyzer - Ein Update

 Zu diesem Analyse-Tool habe ich ich mich in der Vergangenheit schon mehrfach geäußert.

Zwischenzeitlich ist der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 24.08.2021 zu 4 Qs 59/21 in den Fokus gerückt. Diana Nadeborn (StraFO 4/2022) und Eren Basar (Juris) haben  dazu Stellung genommen und die Entscheidung zutreffend als falsch eingeordnet.

Ich kenne die Entscheidung aus Gründen schon länger und durfte feststellen, dass das Landgericht Koblenz mehr oder weniger abschreibt, was die Staatsanwaltschaft in ihren Stellungnahmen ausgeführt hat.

Cum grano salis kann man sagen, dass nach Ansicht des Gerichts Praktikabilitätsgründe einen Grundrechtseingriff rechtfertigen.

Das war dann auch die Auffassung von Staatsanwälten auf den diesjährigen Kölner Tagen Steuerfahndung, die diese im Rahmen eines ausgezeichneten Vortrags des Kollegen Tobias Schwartz äußerten.

Leider wurde gegen die Entscheidung des Landgerichts Koblenz keine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wollen wir hoffen, dass das bei einer vergleichbaren Entscheidung in der Zukunft anders ist.

Wichtig ist aber auch folgendes: Bayern setzt neben Rheinland-Pfalz den UFED Cloud Analyzer ein, bei NRW "weiß man es nicht so genau". 

Bleibt zu erwähnen, dass der Wortlaut des § 110 Abs. 3 StPO den Einsatz dieses Tools nicht deckt ("von dem Medium aus ...").



Mittwoch, 6. April 2022

Hanno Berger vor Gericht - Der Skandal hinter dem Skandal

Die Medienberichterstattung zumVerfahren gegen Hanno Berger kann bei einem unbefangenen Betrachter der Eindruck erwecken, Hanne Berger sei der Staatsfeind Nr. 1. Ich will nicht ausschließen, dass sie vom Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 09.03.2021 zu 2 Ws132/20 und insbesondere von dessen Wortlaut inspiriert ist.

Die Einordnung der Cum Ex - Geschäfte als Steuerhinterziehung ist höchstrichterlich bestätigt. Gleichwohl wird bei einem jeden Beschuldigten zu prüfen sein, ob und wie er sich - vorsätzlich - an Steuerstraftaten beteiligt hat.

War´s das? Nein! Der zitierte Beschluss des OLG Frankfurt/Main ist ein Skandal. Er bricht mit dem auch vom BGH getragenen Konsens, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung den des Betruges verdrängt. Natürlich darf jedes Gericht eine Rechtsprechungsänderung anstoßen. Darum ging es dem OLG aber nicht. Der Betrugsvorwurf wurde allein mit dem Ziel erhoben, die Auslieferung von Hanno Berger zu erreichen. Mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung allein wäre sie nämlich nicht zu erreichen gewesen.

Und das ist ein Skandal! 

Der Rechtsstaat ist nämlich für alle da.

Donnerstag, 13. Januar 2022

Die Haftung für fremde Steuerschulden - Termin 16.02.2022

Die Haftung für fremde Steuerschulden bei Goldwerth.

Das Thema Haftung wird uns auch 2022 begleiten und sollte nicht nur von Fachanwälten für Steuerrecht, sondern auch von Gesellschaftsrechtlern und Strafverteidigern im Auge behalten werden.