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Samstag, 30. März 2019

Cum Ex - Wo Rauch ist auch ein Feuer?

In den letzten Tagen habe ich mich mit den Cum Ex - Fällen (bzw. dem, was unter dieser Bezeichnung in den Medien verbreitet wird) näher beschäftigt.

Und siehe da: Es ist dann doch nicht so einfach wie manche meinen oder sogar behaupten.

Cum grano salis: Vielfach kann eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und damit ein Steuerschaden nicht belegt werden. Die Ermittlungsbehörden verfahren insoweit nach dem Motto "Wo Rauch ist auch ein Feuer".


Sonntag, 17. Juli 2016

Hohe Barabhebungen rechtfertigen keine Schätzung von Kapitaleinkünften

Das hat - nein musste - das Finanzgericht Nürnberg entscheiden. Ein Steuerpflichtiger müsse keinen Nachweis über die Verwendung von Barabhebungen führen. Von ihm können auch nicht verlangt werden, zu beweisen, dass er nicht über ausländische Bankkonten verfügt.

Das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg zu 5 K 456/14 datiert vom 21.10.2015.