Posts mit dem Label Lebensversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Lebensversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 20. März 2016

Luxemburger Lebensversicherung - Ein Haftungsfall

Ich habe ja verschiedentlich schon berichtet, dass das mit den Luxemburger Lebensversicherung nicht so einfach ist. Das zu Lebensversicherungen ergangene BMF-Schreiben sollte man kennen, wenn man für Mandanten eine Selbstanzeige anfertigt, in der eine solche eine Rolle spielt.

In einem Fall, in dem ich jetzt das Mandat übernommen habe, hat der Vorberater sich der Mühe der Überprüfung der ihm vorliegenden Unterlagen anhand dieses BMF-Schreibens nicht unterzogen. Er kannte es mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Versicherer z. B. gar kein biometrisches Risiko hat. Und nicht nur das: Die Anlagestrategie kann gleich zwei Mal pro Jahr geändert werden und Teilveräußerungen des Fondsbestandes sind auch möglich.

Für die Selbstanzeige wurden aber satte 125.000,00 EUR abgerechnet. Nein, es geht nicht um Millionen, sondern um eine Erbschaft von einer Tante, die dem Neffen 650.000,00 EUR Schwarzgeld hinterlassen hat. 

Samstag, 19. März 2016

Ein interessantes Gespräch über den Banken- und Versicherungsstandort Luxemburg

Diese Woche hatte ich Gelegenheit über den Banken- und Versicherungsstandort mit wirklichen Insidern zu sprechen. Diese habe meinen in den letzten Monaten gewonnen Eindruck bestätigt: In Luxemburg liegt noch einiges an Schwarzgeld.

Insbesondere Kunden von Luxemburger Lebensversicherungen dürfen sich nicht in Sicherheit wiegen: Zum Einen werden die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen in Deutschland ansässiger Kunden ab 2017 nach Deutschland gemeldet. Zum Anderen ist nicht alles, wo Lebensversicherung "drauf steht", auch tatsächlich eine Lebensversicherung, sondern nur ein Versicherungsmantel. Das dazu schon 2009 ergangene BMF-Schreiben ist auch Beratern, die Nacherklärungen für Anleger anfertigen, völlig unbekannt. Das kann ich aufgrund eines von mir betreuten Haftungsfalls leider aus Erfahrung sagen.

Sonntag, 10. Januar 2016

Ist die Selbstanzeige von Bankkunden Geschichte?

Zwei ganz aktuelle Fälle zeigen mir, dass das nicht der Fall ist. 

In dem einen Fall hat die Mandantin zwei Lebensversicherungen in Luxemburg und meint, damit einstweilen in Sicherheit zu sein. Ist sie nicht. Ab 2017 werden die Rückkaufswerte nach Deutschland gemeldet.

Im anderen Fall wurde das Konto in Luxemburg aufgelöst und das Guthaben nach Übersee übertragen. Mit dem dort geparkten Geld wurde eine Prepaid-Kreditkarte gespeist, die dann von mehreren Personen genutzt wurde. Ermittlungen wegen Geldwäsche in einem EU - Land sind die Folge.