Posts mit dem Label Schweizer werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Schweizer werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 23. November 2019

Bargeld ist sicher? Nein!

Im steueranwaltsmagazin 5/2019 habe ich einen Beitrag meiner Kollegen Dres. Söffing und Kranz gelesen. Sie berichten über die Besonderheiten Schweizer Banknoten. So werden Banknoten der sechsten Banknotenserie zum 30.04.2020 ungültig.

Wer also eine Selbstanzeige dadurch umgehen wollte, dass er seine Geldanlage in der Schweiz in Bargeld umwandelt und dieses dann bis zum Ablauf von Verjährungsfristen in einem gemieteten Schließfach verwahrt, der hat bald ein Problem. Entweder wird doch noch eine Selbstanzeige erstattet oder aber dass Geld ist weg. 

Montag, 1. Mai 2017

Schweizer prüfen Abläufe beim Ankauf von Steuer-CDs

Gestern wurde berichtet, dass ein Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes versucht haben soll, herauszufinden, welche Steuerfahnder in Deutschland an den Ankäufen von sog. Steuer-CDs beteiligt waren und wie diese Ankäufe abliefen.

Der Mitarbeiter wurde verhaftet und Herr Walter-Borjans ist empört. 

Nicht empört ist er, wenn Schweizer Recht gebrochen wird und dazu vielleicht auch von Seiten deutscher Fahnder angestiftet wird. Ich will eine solche Anstiftung zum in der Schweiz strafbaren Datendiebstahl nicht behaupten, kann und will sie aber auch nicht ausschließen.

Und man möge sich erinnern: Auch der Bundesnachrichtendienst war jedenfalls in Einzelne Ankäufe von gestohlenen Daten einbezogen. Das war dann rechtmäßig.




Dienstag, 12. Januar 2016

Es war nur eine Frage der Zeit: Kunden klagen gegen Schweizer Banken

Jahrelang liefen die Geschäfte für die Schweizer Banken bestens. Gerade ihre deutschen Kunden waren froh, einen sicheren Hafen für ihr Geld zu haben. Das nutzten sie dann aus, indem sie die Depots ihrer Kunden zuweilen mehrfach im Jahr drehten, d.h. immer wieder Wertpapiere kauften und verkauften, obwohl dafür kein Anlass bestand. Die Folge waren üppige Provisionen. Den Kunden waren die Hände gebunden. Sie wollten keine Öffentlichkeit.

Nun ist das anders. In der Regel ist das Geld nicht mehr schwarz, sondern weiß. Und schon regt sich was. Nach Medienberichten rollt auf die Schweizer Banken eine Klagewelle zu.

Montag, 25. Mai 2015

Schweizer Steuerverwaltung verletzt das deutsche Steuergeheimnis - Was tun?

In meinem vorausgegangenen Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Bundesblatt und damit auch im Internet Amtshilfeersuchen (auch) der deutschen Finanzverwaltung publik macht.

Das ist ein klarer Verstoß gegen § 30 AO. Eine Befugnis zur Offenbarung des Ersuchens durch die ESTV gibt es im deutschen Recht nicht.

Aber: Zwar ist die Verletzung des Steuergeheimnisses nach § 355 StGB strafbar. Indes wird die Tat nur auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten verfolgt, vgl. § 355 Abs. 4 StGB. Nachdem Schweizer Banken über Jahrzehnte das Bruttosozialprodukt der Schweiz durch Schwarzgeldanlagen auch deutscher Steuerpflichtiger gestärkt und mit dem Schweizer Bankgeheimnis geworben haben, wünsche ich mir, dass einer der Betroffenen Rückgrat beweist und Strafanzeige erstattet.