Donnerstag, 11. Juni 2015

Cum-Ex-Geschäfte und kein Ende

Die Durchsuchung der Deutschen Bank in Frankfurt/Main betraf die Deutsche Bank nicht selber, sondern einen Rechtsanwalt, der in Cum-Ex-Geschäfte involviert war, und frühere Mitarbeiter der Deutschen Bank, die nach ihrem Ausscheiden solche Geschäfte getätigt haben. 

Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden sind diese als Steuerhinterziehung strafbar.  Da die Beteiligten haben eine Lücke im Gesetz genutzt haben, die später geschlossen wurde, darf das mit guten Gründen bezweifelt werden.

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