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Freitag, 14. April 2017

Stückwerk und Gerechtigkeit

In dieser Woche habe ich ein Interview gegeben, in dem es auch um unser Steuersystem an sich ging. Ich wurde gefragt, ob es sich bei den gesetzgeberischen Vorhaben zu Steuern nur um Stückwerk handelt. Das konnte ich nur bejahen. 

Wenn wir uns ansehen, was in den letzten Jahren in Deutschland an Steuergesetzen in die Welt gesetzt worden ist, erkennen wir, dass nur hinter einem geringen Teil dieser Gesetze ein Plan zu erkennen ist. Meistens wird nach Kassenlage "reformiert" oder mit der Gerechtigkeit argumentiert. Letzteres ist in den vergangenen Wochen wird groß in Mode. Es ist Wahlkampfzeit.

Im Sinne der Gerechtigkeit wird (wieder) verlangt, dass die einkommensstärkeren Steuerpflichtigen noch mehr besteuert werden müssten. Dass höhere Einkommen häufig darauf beruhen, dass ihre Bezieher sich einer längeren Ausbildung unterzogen haben und nicht nur von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr arbeiten, wird dabei unterschlagen. Unterschlagen wird auch, dass Unternehmer ein weitaus höheres Risiko tragen und im Falle der Insolvenz alles verlieren und nicht nur den Arbeitsplatz.

Von den höheren Steuern kommt bei den ärmeren Bevölkerungsschichten aber gar nichts, jedenfalls fast nichts nachhaltiges an. das Geld wird nämlich nicht in Bildung, Infrastruktur und dergleichen investiert, sondern in soziale Wohltaten, die nur für den Moment wirken. 

Samstag, 8. April 2017

Kardinal Marx und die Steuern

Nun meint auch ein Kirchenmann, er müsse sich zum Thema Steuern äußern. Und fordert was? Man kommt nicht drauf: Höhere Steuern auf Vermögen und Kapitalverkehr, weil, sonst keine Gerechtigkeit herrscht. 

Und die Managergehälter sind sowieso zu hoch.

Wie wäre es, wenn die katholische Kirche mit gutem Beispiel vorangeht und Nächstenliebe praktiziert. Das wäre so einfach. Einfach das über Jahrhunderte zusammen....getragene Vermögen an die Armen verteilen und auf die Kirchensteuer verzichten.

Marx ist der Name. Nomen est omen.




Donnerstag, 23. Februar 2017

Auf dem Weg zum VEB

Die Allgemeinheit muss zu ihrem Recht kommen. So begründet der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann die Forderung der SPD den Betriebsausgabenabzug für Vorstandsbezüge auf 500.000,00 EUR zu begrenzen.

Wieder soll das Steuerrecht dafür herhalten, vermeintliches Unrecht zu vermeiden. 

Nun sind aber Aktiengesellschaften juristische Personen des Privatrechts, in denen die Anteilseigner, Aufsichtsrat und Vorstand zu Recht das Sagen haben und nicht der Staat, der ja nun immer wieder unter Beweis stellt, dass er von Wirtschaft nichts versteht. 

Die Aktiengesellschaft gehört bei alledem den Anteilseignern und nicht der Allgemeinheit. Also ist es auch allein Sache der Anteilseigner und des Aufsichtsrates als deren Vertreter die Geschicke der Aktiengesellschaft zu bestimmen. Und wenn sie Fehler machen, ist das "ihr Bier". So ist das in einer Marktwirtschaft.

Sie halten meine Überschrift für polemisch oder provokant? Denken Sie den Vorschlag von Herrn Oppermann zu Ende. Gerechtigkeit in seinem Sinne wird man letztlich nur durch eine vollständige staatliche Kontrolle herstellen können. Und dann sind wir beim volkseigenen Betrieb, ob er nun so heißt oder nicht.

Am Ende werden wir entweder keine kompetenten Vorstände für deutsche Firmen mehr finden, weil die in Betracht kommenden Kandidaten lieber anderswo anheuern oder aber deutsche Aktiengesellschaft werden aus dem Ausland gesteuert.


Sonntag, 13. November 2016

Gerechtigkeit durch Steuern

In den vergangenen Tagen und Woche haben Parteien, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, wieder die Erbschaft- und die Vermögensteuer diskutiert. Die Fürsprecher dieser Steuern meinen, diese bzw. ihre Anhebung sei wichtig für die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit durch Umverteilung.

Dabei tauchen in der Diskussion auch der Begriff "superreich" und - bei der Erbschaftsteuer - ein Steuersatz von 90 % ab einem bestimmten Erbe auf. Letzteres habe ich schon einmal thematisiert - und für schlecht befunden.

Die Geschichte zeigt, dass Umverteilung, die im Grunde nichts anderes ist als eine Enteignung, nie zu Wohlstand bei allen geführt hat, sondern - im Gegenteil - für Armut  für  alle, was m. E. die Bezeichnung "gerecht" nicht verdient. Es ist nämlich nicht so, dass einem Reichen ein paar Millionen weggenommen werden, die dann auf arme Mitbürger verteilt werden. Nein, das Geld wird vom Staat vereinnahmt und versickert irgendwo im Staatshaushalt. 

Fernab von solchen Überlegungen ist auch auf die Garantie des Eigentums und des Erbrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hinzuweisen, wobei Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sicher nicht dazu dienen darf,  das Eigentums- und das Erbrecht völlig auszuhölen, was aber mit einem Steuersatz von 90 % ab einer bestimmten Größenordnung sicher geschehen würde.

Gar nicht wissen möchte ich, wer in linken Kreisen als superreich gilt. Ich befürchte, dass dazu auch schon Leute zählen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und mehr als ein Gymnasialdirektor verdienen. Letzterer muss übrigens keine Einkommensteuer zahlen, da sein Salär Schmerzensgeld sein dürfte.

Sonntag, 9. Oktober 2016

Flat Tax ungerecht?

In der letzten Woche habe ich wieder einmal gelesen, dass ein Flat Tax - also ein einstufiger Einkommensteuertarif - ungerecht sei. Mit einem solchen Tarif würden Besserverdiener ungerechtfertigt geschont.

Fragt sich, wer denn schon Besserverdiener ist. Der Spitzensteuersatz von 42 % (nicht zu verwechseln mit der sog. Reichensteuer) greift nämlich schon ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882,00 EUR bei einem Alleinverdiener. Das sind nicht einmal 4.500,00 EUR im Monat. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kann man mit dem Rest mehr überleben als leben. Für eine Familie mit einem solchen Einkommen wird es trotz sinkender Steuerlast und Kindergeld eng.

Zwar zahlt der Steuerpflichtige auf die genannten 52.882,00 EUR nicht insgesamt 42 %. Indes käme er mit einer Flat Tax von z. B. 20 % zumindest ein bisschen besser weg. Und bei höheren Einkommen bleibt dann auf jeden Fall einiges mehr in den Taschen derer, die das Einkommen erzielen. Das ist nicht ungerecht, sondern richtig!

20 % von 52.882,00 EUR sind 10.576,40 EUR, während 20 % von 150.000,00 EUR 30.000,00 EUR entsprechen. Es zahlt also auch bei einer Flat Tax der, der besser verdient, mehr Steuern.






Samstag, 21. Mai 2016

Irrweg Vermögenssteuer

Aus den Reihen der Grünen wird der Ruf nach einer Wiedereinführung der Vermögensteuer laut. Als Grund wird die Gerechtigkeit angegeben. Ist es wirklich gerecht, neben den vielen Steuern, die wir zahlen, nun auch wieder eine Vermögenssteuer zu erheben? Von mir ein klares Nein!

Bereits die direkten und indirekten Steuern, denen wir ausgeliefert sind, entsprechen mehr als 50 % des Einkommens auch von gut verdienenden Steuerpflichtigen. Hinzukommen für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen dann noch die Sozialabgaben. 

Ich fördere die Gerechtigkeit nicht dadurch, dass ich einer wie auch immer definierten Gruppe etwas wegnehme und es dem Staatshaushalt einverleibe. Und es ist auch nicht gerecht, denjenigen, der unter Konsumverzicht vorsorgt, mit der Vermögenssteuer zu bestrafen.