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Samstag, 6. Juni 2015

Private Steuerstraftaten begründen Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens

Passend zu meinem Beitrag von gestern hier der Leitsatz einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20.01.2015 zu 4 L 386.14:

Eine private Steuerstraftat des Geschäftsführers begründet Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens, die dem Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegenstehen.