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Freitag, 6. Januar 2017

Besteuerungsgrundlagen intransparenter Fonds

Soeben lese ich einen Tweet von Kollegen, wonach der Nachweis der tatsächlichen Einkünfte, die mit einem intransparenten Fonds erzielt worden sind, praktisch unmöglich ist. Dieser bezieht sich auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10.

Das ist nicht richtig. Gemeinsam mit den mit mir zusammenarbeitenden Steuerberatern habe ich bisher noch bei jedem intransparenten Fonds die tatsächlichen Einkünfte ermitteln können. Dafür gibt es Datenbanken. Man muss also nur wissen, wo man suchen muss.

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Neue Entscheidung des FG Düsseldorf zur Besteuerung intransparenter Fonds

Im Fall "van Caster", zu dem der EuGH ein wegweisendes Urteil gefällt hat, hat das FG Düsseldorf mit Urteil vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10 F nun entschieden, dass der Nachweis zu den tatsächlichen Erträgen Mindestanforderungen unterliegt, die sich aus dem BMF - Schreiben vom 28.07.2015, BStBl. I 2015, 610, ergäben. Die Mitteilung von Schätzungsgrundlagen genüge nicht.