Auf diesen ausgezeichneten Beitrag möchte ich ausdrücklich hinweisen und die Ausführungen dahingehend ergänzen, dass man beim Rechtschutz gegen Einziehungsmaßnahmen auch an Art. 19 Abs. 4 GG denken muss.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht