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Dienstag, 12. Mai 2015

Falsche Angaben vor dem Finanzgericht sind (versuchte) Steuerhinterziehung

Ein aktueller Fall erinnert mich wieder an die Entscheidung des OLG München vom 24.07.2012 zu 4St RR 99/12.


Hiernach kann Adressat unrichtiger Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen auch das Finanzgericht sein. Man kann sich also mit falschen Angaben im finanzgerichtlichen Verfahren dem Vorwurf der (versuchten) Steuerhinterziehung aussetzen.



Schade, dass das nicht allen Steuerberatern bekannt ist.