Mittwoch, 31. Mai 2017

Anforderung von Erträgnisaufstellungen ruft Compliance-Abteilung auf den Plan

In Deutschland kennen wir das Problem schon länger: Wenn die Bank Kenntnis davon erlangt, dass ein Kunde eine Selbstanzeige abgeben will, weil er Erträgnisaufstellungen für viele Jahre anfordert, muss eine Geldwäscheverdachtsanzeige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GWG erstattet werden.  Das ergibt sich aus einem Rundschreiben der BaFin vom 05.03.2014.

Nun befinden sich die Schwarzgeldkonten in Deutschland lebender Steuerbürger eher selten in Deutschland. Eine Kollegin berichtete mir allerdings, dass die Anforderung von Bankunterlagen für eine Selbstanzeige nun auch in Luxemburg in einem Fall der Compliance-Abteilung vorgelegt worden ist. Es ist nicht ganz klar, was die Compliance-Abteilung aus der Vorlage macht und wem sie ggfls. berichtet. Es ist aber Vorsicht geboten. Daher sollte in solchen Fällen sofort mit einer Selbstanzeige auf der Grundlage von Schätzungen reagiert werden.

Donnerstag, 11. Mai 2017

Malta und § 138 Abs. 2 AO

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass vielen Steuerberatern § 138 Abs. 2 AO nicht bekannt ist. Nach dieser Vorschrift sind - grob ausgedrückt - Standbeine im Ausland bei der Finanzverwaltung anzumelden. Wird das unterlassen, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 AO vor (und noch keine Steuerhinterziehung).

Was die "Malta-CD" anlangt, stelle ich mir die Frage, ob die CD gegen Entgelt zugespielt wurde, was Herr Walter-Borjans verneint. Und wenn Herr Walter-Borjans davon spricht, dass er schon lange Hinweise auf ein europäisches Panama gehabt habe, frage ich mich auch, warum denn so ganz plötzlich ein weißer Ritter mit Daten auftaucht. 

Uli Hoeneß meldet sich zu Wort

Für Uli Hoeneß und sein Lebenswerk habe ich große Sympathie. Wass er als Unternehmer und Chef des FC Bayern geschafft hat, verdient Applaus.

Zumindest unglücklich sind aber seine aktuellen Äußerungen zu seiner Selbstanzeige. Die war nach allem, was ich weiß, nicht vollständig, was sicherlich auch der großen Eile, mit der sie erstellt wurde, geschuldet ist. Ist die Selbstanzeige nicht vollständig, führt sie nicht in die Straffreiheit und zwar völlig unabhängig davon, ob man guten Willens war oder nicht. Es gilt: Entweder, oder!

Ist seine Bewährungszeit eigentlich abgelaufen? 

Dienstag, 9. Mai 2017

Interessanter Artikel in der SZ

Zitat:

"Wenn überhaupt, wird eine Steuerreform mit dem Argument der Umverteilung begründet: Es könne doch nicht sein, dass kleine und mittlere Einkommen immer stärker belastet würden, während Vermögende und Unternehmen geschont würden. Damit aber wird die Diskussion grundsätzlich falsch aufgezäumt. Denn beim notleidenden deutschen Steuersystem geht es weniger um eine Schere zwischen Arm und Reich - sondern um eine zwischen Staat und Bürgern."

Der letzte Satz ist genau richtig!

Den ganzen Artikel findet man hier:

Montag, 8. Mai 2017

Herr Oppermann meldet sich zu Wort

Der Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der "Spionage-Affäre" rund um den Handel mit sog. Steuer-CDs zu Wort gemeldet und Wolfgang Schäuble angegriffen, der zur Mäßigung aufgerufen hat.

Hätte der damals, als Herr Steinbrück mit der Kavallerie in die Schweiz einrücken wollte, auch schon tun können. Hat er aber nicht.

Und natürlich muss er frei jeglicher Sachkenntnis auch anführen, Schäuble habe schon immer auf der falschen Seite gestanden und dem Abkommen mit der Schweiz zur pauschalen Abgeltung von Steuerverkürzungen das Wort geredet. Es sei der SPD zu verdanken, dass das Abkommen nicht in Kraft getreten sei. Mit den gestohlenen Daten sei man besser gefahren. Nun stimmt das leider nicht. Die pauschale Besteuerung nach dem Abkommen hätte in sehr vielen Fällen weitaus mehr Geld in die Kassen gespült als die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz nach dem EStG. Und der Aufwand wäre weitaus geringen gewesen. Das Geld für den Ankauf gestohlener Daten hätte man sich sparen können und den mit der Auswertung der Daten verbundenen Aufwand, der vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, auch.

Man merkt, dass der Bundestagswahlkampf naht. Da müssen halt ein paar Fake-News her.

Bleibt anzufügen, dass Herr Oppermann natürlich keine Einwände hat, wenn der Bundesnachrichtendienst in den Ankauf gestohlener Daten involviert ist. 

Sonntag, 7. Mai 2017

52 und 25

Zwei Zahlen aus den Nachrichten der letzten Tage.

Die Sozialausgaben belaufen sich mittlerweile auf 52 % (!) des Bundeshaushalts. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass der Sozialstaat zumindest mittelfristig im gegebenen Umfang nicht mehr finanziert werden kann.

Die andere Zahl ist die 25, die für die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge steht. Vielen - besonders von links - ist sie ein Dorn im Auge, weil Kapitalerträge geringer besteuert werden als Arbeitseinkommen. Das stimmt zwar nur begrenzt, weil die durchschnittliche Steuerbelastung eines verheirateten Normalverdieners mit Kindern 25 % kaum erreichen wird, aber sei´s drum. Übersehen wird, dass es eben nicht nur Großverdiener sind, die am Kapitalmarkt Geld anlegen, sondern auch Leute aus dem Mittelstand. Die schaffen sich Rücklagen für das Alter, weil auf den Sozialstaat ( siehe oben) eher kein Verlass ist. Die private Vorsorge sollte man fördern und zwar steuerlich, Die beste steuerliche Förderung ist ein geringer Steuersatz. 

25 % können also helfen, die 52 % Sozialausgaben zu reduzieren. Denn insbesondere die Rentenversicherung wird ja jedes Jahr mit Milliarden aus dem Bundeshaushalt finanziert

Montag, 1. Mai 2017

Schweizer prüfen Abläufe beim Ankauf von Steuer-CDs

Gestern wurde berichtet, dass ein Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes versucht haben soll, herauszufinden, welche Steuerfahnder in Deutschland an den Ankäufen von sog. Steuer-CDs beteiligt waren und wie diese Ankäufe abliefen.

Der Mitarbeiter wurde verhaftet und Herr Walter-Borjans ist empört. 

Nicht empört ist er, wenn Schweizer Recht gebrochen wird und dazu vielleicht auch von Seiten deutscher Fahnder angestiftet wird. Ich will eine solche Anstiftung zum in der Schweiz strafbaren Datendiebstahl nicht behaupten, kann und will sie aber auch nicht ausschließen.

Und man möge sich erinnern: Auch der Bundesnachrichtendienst war jedenfalls in Einzelne Ankäufe von gestohlenen Daten einbezogen. Das war dann rechtmäßig.