Nichts, was es nicht gibt. Der BFH musste über die Frage entscheiden, ob freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren als Trinkgelder zu bewerten und damit steuerfrei sind. Sind sie nicht, sagt der BFH.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
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Donnerstag, 2. Juli 2015
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