Eine private Steuerstraftat des Geschäftsführers begründet Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens, die dem Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegenstehen.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
Samstag, 6. Juni 2015
Private Steuerstraftaten begründen Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Passend zu meinem Beitrag von gestern hier der Leitsatz einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20.01.2015 zu 4 L 386.14:
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