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Donnerstag, 19. März 2020

Landgericht Bonn fällt erstes Urteil zum Cum Ex

Angesichts der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Gefahren hat das Landgericht Bonn die Angeklagten zu Bewährungsstrafen von einem Jahr bzw. einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Einer der Angeklagten muss obendrein 14.000.000,00 EUR zahlen.

Ich bin sehr auf die Urteilsbegründung gespannt. Mich interessiert vor allen Dingen, ob die Feststellungen insbesondere zum Verkürzungsumfang dem, was die Strafsenate des BGH im Allgemeinen und der 1. Strafsenat im Besonderen verlangt, gerecht werden.

Ich bin nicht überrascht, dass Politiker schon behaupten, mit dem Urteil sei die Strafbarkeit von Cum Ex - Geschäften geklärt. Die Kenntnis von der Urteilsbegründung wird ja weithin überschätzt und der Ausgang eines Rechtsmittels (die Warburg Bank wird aller Wahrscheinlichkeit nach in Revision gehen) sowieso. Und das beim BFH anhängige Verfahren muss man auch nicht abwarten - als Politiker.

Sonntag, 8. März 2020

Cum Ex - Haftstrafe ohne Steuerverkürzung


Die Überschrift ist in der Tat knapp. Das dahinter stehende Thema ist aber brisant.

Ganz aktuell läuft ja in Sachen Cum Ex eine Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn. Anfang Dezember 2019 hat der Vorsitzende der zuständigen 12. großen Strafkammer eine vorläufige Einschätzung der Kammer mitgeteilt, wonach Cum Ex - Geschäfte in der angeklagten Konstellation strafbar seien. Die grundsätzliche Strafbarkeit habe man schon mit der Eröffnung des Hauptverfahrens zum Ausdruck gebracht.



Im Rahmen eines Vortrags im Rahmen der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e. V. wurde gestern das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.07.2019 zu 2 K 2672/17 besprochen, gegen das die Revision zugelassen wurde, die dann auch - wie zu erwarten - eingelegt zu VIII R 5/20 wurde.



Es ist jedenfalls nicht unwahrscheinlich, dass der BFH über die Revision erst entscheidet, wenn das Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn schon abgeschlossen ist. Wird gegen eine Verurteilung dann keine Revision eingelegt und entscheidet der BFH dann aber, dass in Cum Ex - Fällen eine Steuerverkürzung zu verneinen ist, dann würde das den Angeklagten in dem Verfahren vor dem Landgericht Bonn nicht mehr helfen.



Eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Landgericht Bonn nach § 396 AO kommt nicht in Betracht, weil die dort streitige Steuerverkürzung nichts mit dem Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem Finanzgerichts Köln zu tun hat.


Freitag, 27. September 2019

Cum Ex - Neuigkeiten aus Bonn

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute wieder vom vor dem Landgericht Bonn anhängigen Strafverfahren in Sachen Cum Ex. Einer der Angeklagten, das dürfte bekannt sein, äußert sich umfangreich zur Sache und lenkt das Interesse nun auch auf die Deutsche Bank. 

Zwei Einheiten seines früheren Arbeitgebers Ballance seien praktisch Außenstellen der Deutschen Bank gewesen. Die Bank habe aus Cum Ex - Geschäften feste Gewinnbeteiligungen gezogen; ein Dokument hierzu habe aber nie gesehen.

Es bleibt spannend. 


Montag, 1. Juli 2019

Cum Ex - Landgericht Bonn will Haftung der Banken prüfen

Aus der heutigen Süddeutschen Zeitung:

Die Bonner Strafkammer will offenbar gleich den ersten Cum-Ex-Prozess nutzen, um zu entscheiden, wer am Ende alles haften müsste für den Griff in die Staatskasse. Die Basis dafür liefern die Abschnitte 73a und 73b des Strafgesetzbuches. Darin ist festgelegt, dass und wie Täter, Teilnehmer und andere Profiteure von illegalen Geschäften haftbar gemacht werden können. Das geschähe dann im Wege der "Einziehung" von Vermögen; als Ausgleich für den angerichteten Schaden. Der Paragraf 73 und seine Nebenbestimmungen machen das leichter möglich, als es früher der Fall war. Mit diesen sehr weit gefassten Vorschriften könnte der Staat wieder zu seinem Geld kommen. Deshalb könnte es nun ernst werden für die Finanzbranche.

Weiteres unter Süddeutsche Zeitung.

Das wird spannend.

Mittwoch, 19. Juni 2019

Cum-Ex-Anklage zugestellt

Der Bonner General-Anzeiger berichtet in seiner gestrigen Ausgabe von der Zustellung der Anklageschriften durch das Landgericht Bonn an zwei britische Staatsangehörige.

Sie werden beschuldigt, in 34 besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung einen Schaden von440 Millionen Euro verursacht zu haben.

Donnerstag, 2. August 2018

Besteuerung der privaten Nutzung von dienstlichen E-Autos

Über die Besteuerung der privaten Nutzung von elektrisch angetriebenen Dienstwagen wird überall berichtet. Leider hat aber die Redaktion des Bonner General-Anzeigers nicht verstanden, um was es geht. Dort ist vom halben Steuersatz die Rede. Das ist - mit Verlaub - Blödsinn! Bei E-Autos soll die private Nutzung nicht mit mit einem Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden, sondern nur mit einem halben Prozent. 

Ein bisschen Sorgfalt bei der Recherche täte der Presse gut.

Sonntag, 31. Mai 2015

Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug - Nur ein Streit um Begriffe?

Vorab: Ich heiße Steuerhinterziehung nicht gut. Ich verteidige Menschen, denen der Vorwurf der Steuerhinterziehung gemacht wird. Und das geht heute leider ganz schnell. Nicht alle meine Mandanten sind unschuldig. Aber auch die Schuldigen haben ein Recht auf menschenwürdige Behandlung und Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durch die Ermittlungsbehörden. Das ist nicht immer der Fall, was mich sehr zornig macht!

In einem Fachforum wurde in der vergangenen Woche seitens eines Steuerberaters anstelle des zutreffenden Begriffs "Steuerhinterziehung" der Begriff "Steuerbetrug" verwendet. Ich habe auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen, wonach der Tatbestand der Steuerhinterziehung keine Täuschung verlange. Es folgte eine recht emotionale Debatte, in der mir u.a. vorgeworfen wurde, dass Uli Hoeneß nach meiner Sicht der Dingen wohl kein Straftäter ist. Völliger Unsinn! Habe ich weder privat noch öffentlich behauptet.

Von Steuerbetrug sprechen vor allen Dingen diejenigen, die meinen, dass der Steuerhinterzieher dem Staat und seinen Bürgern etwas abschwindelt, was dem Staat und seinen Bürgern gehört. Das ist das Denken, dass Politiker dazu veranlasst, Steuerhinterzieher als Asoziale zu bezeichnen und selbst den kleinsten Steuerhinterzieher zum Schwerverbrecher zu erklären. 

Dieses Denken ist grundlegend falsch. Zunächst gehört das Geld, das ein Mensch verdient - sei es mit Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen und dergleichen - diesem selbst und niemandem sonst. Er wird nicht vom Staat und den anderen Bürgern nach deren Ermessen belohnt, sondern schafft selber etwas. Von dem was er verdient, muss er etwas abgeben und zwar Steuern. Und wenn er die nicht zahlt, nimmt er sich nichts aus der "Gemeinschaftskasse", sondern enthält dieser etwas vor.

Nur am Rande: Ich kenne aufgrund meiner Tätigkeit viele Steuerhinterzieher. Wenn alle so viel zum Gemeinwohl beitragen würden, wie die Mehrzahl meiner Mandanten, dann wäre diese Welt um einiges besser. Würde der Staat so wirtschaften wie sie, müsste man sich um die Staatsfinanzen keine Sorgen machen. Die Wirklichkeit ist aber eine andere, wie der Berliner Flughafen, der Nürburgring, das WWCB in Bonn und die Elbphilharmonie belegen. Bei solchen Projekten wird das sauer verdiente Geld des Steuerzahlers verpulvert, als ob es kein Morgen gäbe. Und das ist nicht strafbar.