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Donnerstag, 30. Juni 2016

Nachtrag zum LuxLeaks-Prozess

Im Radio habe ich soeben vernommen, dass die Urteile gegen die früheren Mitarbeiter von PwC, die das Mandatsgeheimnis verletzt haben, ein Skandal seien.

Auch die Süddeutsche Zeitung meint, die beiden Verurteilten verdienten Lob statt Strafe. Wer Illegales oder Illegitimes offenbare, erweise der Gesellschaft einen Dienst. Aha! Wenn die Herren strafbare Handlungen offenbart haben, wäre erst einmal zu prüfen, ob sie nicht vielleicht Mittäter oder Gehilfen waren. Wäre das der Fall, wären sie schon aus diesem Grund zu verurteilen.

Und wer entscheidet, wann etwas illegitim ist? Was legal ist, ist legal. Und darf gemacht werden. Wer als Berufsgeheimnisträger Wissen aus Mandanten ohne Einwilligung des Mandanten weitergibt, gehört bestraft. Strafrecht ist kein Wunschkonzert!


Bewährungsstrafen im LuxLeaks-Prozess

Zwei ehemalige Mitarbeiter von PwC in Luxemburg, die die "Steuerpraktiken" von Konzernen, "enthüllt" haben, sind nun zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Berufsgeheimnisträger dürfen keine Mandatsgeheimnisse verraten. Und nichts anderes als Verrat von Mandatsgeheimnissen sind diese sog. Enthüllungen. Wenn mir mein Beruf bzw. das, was ich in diesem Beruf tue, nicht gefällt, steht es mir frei, den Beruf zu wechseln oder eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Zum Robin Hood darf ich mich aber nicht aufschwingen.