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Sonntag, 19. Juni 2016

Panama Papers und Tatentdeckung

Bei der sonntäglichen Durchsicht von Newslettern und dergleichen stoße ich auf einen kurzen Beitrag, in dem behauptet wird, die von den Panama Papers betroffenen könnten keine Selbstanzeige mehr abgeben. Bei ihnen liege Tatentdeckung vor. 

Das ist nicht richtig. Zum einen ist anders als in Entscheidungen aus dem Norden der Republik behauptet, durch Presseveröffentlichungen an sich noch gar keine Tatentdeckung eingetreten. Zum anderen sind Privatpersonen nur dann Tatentdecker, wenn sie ihre Erkenntnisse an die Ermittlungs- bzw. Finanzbehörden weitergeben wollen. Und das wollen die Urheber der Panama Papers gerade nicht.

Edit: Das gilt aber nur dann, wenn keine bestimmte Person mit Bezug zu einer Offshore-Gesellschaft benannt wird. Wird der Name einer konkreten Person veröffentlicht, tritt Tatentdeckung ein.

Montag, 14. Dezember 2015

Neues zu Cum - Ex - Geschäften

In den Medien wird heute wieder über Cum - Ex - Geschäfte berichtet. Angeblich sollen hundert Banken und Fonds im Fokus stehen, die aufgrund einer von NRW gekauften Daten - CD ins Visier der Steuerfahnder gerückt sein sollen.

Für das kommende Jahr werden Durchsuchungen angedroht, wenn nicht zuvor Selbstanzeige erstattet wird. Da schluckt der Fachmann. Bereits die Veröffentlichung von Ermittlungen in den Medien soll nämlich nach durchsuch verbreiteter Auffassung zur Tatentdeckung, von der der Betroffene hätte wissen müssen, führen und die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ausschließen.


Sonntag, 15. November 2015

54.000 Datensätze - Alles Steuerhinterziehung?

In den vergangenen Tagen wurde vielfach berichtet, dass die Finanzbehörden von NRW rund 54.000 Datensätze zu deutschen Kunden erlangt haben. Sind das alles Steuerhinterzieher? Nein, bestimmt nicht. Viele Kunden haben die Erträge aus ihrer Geschäftsbeziehung zur Banque et Caisse  d´Epargne de l´Etat (BCEE), der Luxemburger Sparkasse, sicherlich im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen angegeben. Diese Kunden und auch andere, die vielleicht diesbezüglich keine Erklärung abgegeben haben, werden erhebliche Quellensteuern - ab dem 01.07.2011 35 % - gezahlt haben. Nicht übersehen werden darf auch, dass viele Kunden Luxemburger Kreditinstitute in den vergangenen Jahren Selbstanzeige abgegeben haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte es schnell tun. Wenn die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür gestanden hat, kann man immer noch sehr gut begründen, dass eine Tatentdeckung noch nicht vorgelegen hat, jedenfalls man von einer solchen noch nichts wusste und auch nicht wissen musste.

Und selbst wenn man entdeckt ist, tut man gut daran, zu kooperieren. Das wirkt sich immer positiv auf die Sanktion aus. Vielfach wird es sogar möglich sein, eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO zu erreichen. 

Montag, 25. Mai 2015

Schweiz veröffentlicht Namen potentieller Steuersünder im Internet

Man traut seinen Augen nicht. Im Schweizer Bundesblatt werden nun Namen von Personen veröffentlicht, zu denen ein Amtshilfeersuchen in Steuersachen gestellt worden ist. Und diese Amtshilfersuchen kann jedermann lesen. Sie werden nämlich im Internet veröffentlicht. Unter "Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe" wird der Betroffene aufgefordert, Namen und Anschrift eines in der Schweiz ansässigen Bevollmächtigten mitzuteilen, damit man ihm rechtliches Gehör gewähren könne.

Edit: Die veröffentlichten Namen stammen aus Amtshilfeersuchen und sind damit in den Heimatländern bzw. den Ländern, von denen die Ersuchen ausgehen, bekannt. Aber: Durch die Veröffentlichung dürfte es jedenfalls nach Ansicht der Ermittlungsbehörden zur Tatentdeckung, die eine wirksame Selbstanzeige ausschließt, kommen.

Nun wird es für Steuersünder wirklich ernst. Ob das Amtshilfeersuchen auf nach Schweizer Recht in rechtswidriger Art und Weise erlangte Informationen gestützt wird, wird nämlich vor der Veröffentlichung nicht geprüft.