Posts mit dem Label Steuersachen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Steuersachen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 15. Juli 2020

Automatischer Informationsaustausch mit der Türkei kommt - Eine Welle von Selbstanzeigen dürfte vorausgehen

Rainer Biesgen, Partner bei Wessing & Partner in Düsseldorf, hat zu diesem Thema ein sehr lesenswertes Interview gegeben, das man hier 


findet.

Nach der Selbstanzeigenwelle ist vor der Selbstanzeigenwelle.

Mittwoch, 18. November 2015

Bundestag hat automatischen Informationsaustausch beschlossen

Es ist zwar schon ein paar Tage her, soll aber auch hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden:

Der Bundestag hat am 12.11.2015 den Weg frei gemacht für den automatischen Informationsaustausch mit anderen Ländern in Bezug auf steuerlich relevante Daten bzw. Finanzdaten.

In den Medien wird getitelt, dass damit das Bankgeheimnis abgeschafft worden sei. Dazu ist aus meiner Sicht zu sagen, dass es in Deutschland ein echtes Bankgeheimnis nie gegeben hat und z. B. Liechtenstein mit Deutschland schon vor Jahren - nämlich 2009 - ein Abkommen geschlossen hat, das das Bankgeheimnis im Verhältnis zu Deutschland abgeschafft hat.

Montag, 25. Mai 2015

Schweiz veröffentlicht Namen potentieller Steuersünder im Internet

Man traut seinen Augen nicht. Im Schweizer Bundesblatt werden nun Namen von Personen veröffentlicht, zu denen ein Amtshilfeersuchen in Steuersachen gestellt worden ist. Und diese Amtshilfersuchen kann jedermann lesen. Sie werden nämlich im Internet veröffentlicht. Unter "Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe" wird der Betroffene aufgefordert, Namen und Anschrift eines in der Schweiz ansässigen Bevollmächtigten mitzuteilen, damit man ihm rechtliches Gehör gewähren könne.

Edit: Die veröffentlichten Namen stammen aus Amtshilfeersuchen und sind damit in den Heimatländern bzw. den Ländern, von denen die Ersuchen ausgehen, bekannt. Aber: Durch die Veröffentlichung dürfte es jedenfalls nach Ansicht der Ermittlungsbehörden zur Tatentdeckung, die eine wirksame Selbstanzeige ausschließt, kommen.

Nun wird es für Steuersünder wirklich ernst. Ob das Amtshilfeersuchen auf nach Schweizer Recht in rechtswidriger Art und Weise erlangte Informationen gestützt wird, wird nämlich vor der Veröffentlichung nicht geprüft.