Samstag, 28. November 2015

Ist die Betriebsprüfung eine Deutschstunde?

In dieser Woche habe ich an einer Betriebsprüfungsbesprechung teilgenommen, in der sich ein Teilnehmer der Finanzverwaltung über die deutliche Sprache eines Steuerberaters in dessen Schreiben beklagte.

Solange niemand beleidigt wird, darf jeder schreiben, wie er will.  Wir dürfen, wenn wir es für angebracht halten, was jeder für sich entscheidet, auch polemisch werden, zuspitzen und unseren Ärger deutlich zum Ausdruck bringen. Wir vertreten unsere Mandanten. Dazu sind wir verpflichtet. Wir sind nicht dazu da, der Finanzverwaltung den Tag angenehm zu machen.

Und es ist auch nicht Aufgabe der Finanzverwaltung, unsere Schreiben zu zensieren.


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