Herr Walter-Borjans will Geld Verstorbener retten und fordert einen zentrale Datenbank für die Konten verstorbener Kunden von Kreditinstituten. Daran ist dem Grunde nach nichts auszusetzen. Nur nehme ich Herrn Walter-Borjans nicht ab, dass es ihm darum geht, dass das Geld zu den Erben kommt. Zu nachrichtenlosen Konten kommt es m. E. nur in seltenen Fällen. Und das sind die Fälle, bei denen es keine Erben gibt und also der Fiskus erbt. So wird die Forderung dann verständlicher.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
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Dienstag, 30. August 2016
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