Sonntag, 24. Dezember 2017

beA ist vom Netz

Das erscheint, wenn man das beA aufruft:

"Lieber Nutzer, 

"Es traten vereinzelt Verbindungsprobleme zur beA-Webanwendung auf. Um die erforderliche Verbindungsstabilität zu beA sicherzustellen,
hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer entschlossen, beA am 23. und 24. Dezember sowie an den Weihnachtsfeiertagen für Wartungsarbeiten vom Netz zu nehmen."

Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis

Ihre
Bundesrechtsanwaltskammer"


Selbst an Umlauten wird nun gespart. 
Lieber Nutzer, 

"Es traten vereinzelt Verbindungsprobleme zur beA-Webanwendung auf. Um die erforderliche Verbindungsstabilität zu beA sicherzustellen,
hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer entschlossen, beA am 23. und 24. Dezember sowie an den Weihnachtsfeiertagen für Wartungsarbeiten vom Netz zu nehmen."

Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis

Ihre
Bundesrechtsanwaltskammer

Freitag, 22. Dezember 2017

beA - Schwachsinn ohne Ende

Am 01.01.2018 soll das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach endlich starten. Bezahlen durften wir schon vorher für Zertifikate, Hardware usw. 

Nun denkt man, ja läuft ... Aber nichts da. Nun kommt eine E-Mail von der Kammer, wonach gestern (!) ein Zertifikat ausgelaufen ist. Zur Frage, wo man denn nun das neue laden kann, gibt es keinen Hinweis in der E-Mail und auf den einschlägigen Seiten finden man den Hinweis, dass man das Zertifikat da demnächst herunterladen kann. 

Zur passiven Nutzung bin ich ab 01.01.2018 übrigens verpflichtet. Auch ohne Zugriff mangels Zertifikat? 

Na, das nenne ich doch gut durchdacht und sehr gut gemacht. Dafür zahle ich gerne Kammerbeiträge (Ironiemodus off)

Ich schließe mich dem Wunsch vieler Kollegen an: 

Kammern abschaffen!


Die Kammern und ihre Funktionäre kosten uns nur Geld. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Der Fall der unwirksamen Kündigungen der Kollegin Offermann-Burckhart durch die RAK Düsseldorf ist dafür ein vortrefflicher Beleg:

RAK Düsseldorf ist nicht in der Lage eine wirksame Kündigung auszusprechen!

Update: Unter Firefox kann man das neue Zertifikat laden. Nur leider gehöre ich zu den Leuten, die einen Apple-Rechner nutzen und auf den Safari-Browser schwören. Ich sehe keinen Grund dafür, dass mich Kammerfunktionäre zwingen dürfen, Software zu nutzen, die ich nicht nutzen will. 

Zum Jahresende

Ich wünsche allen meinen Lesern frohe Weihnachten und alles Gute für 2018. Ich hoffe, Ihnen/Euch hat der eine oder andere Beitrag hier gefallen.

Ich danke für Ihre/Eure Anregungen und die Begegnungen mit alten und neuen Bekannten. 

Herzlichst

Thomas Wenzler

Sonntag, 10. Dezember 2017

Böses Foulspiel des früheren Anwalts

Es kommt nicht oft vor, aber in diesem Fall bin dann auch ich sprachlos: Zwei Anwälte trennen sich. In der Kanzlei gibt es Mandat zur Nacherklärung, welches weder zum Zeitpunkt des Ausscheidens des einen Rechtsanwalts noch heute fertig bearbeitet ist. Der ausgeschiedene Kollege meint aus diesem Mandant Ansprüche herleiten zu können, die jedenfalls streitig sind. Man kann mit einigem Recht auch sagen,  dass die Ansprüche nicht bestehen.

Nun behauptet der Kollege, er würde betrogen und droht, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen. Er weiß, dass die Nacherklärung noch nicht abgegeben ist und nimmt daher zumindest billigend in Kauf, dass er durch seine ohnehin nicht gerechtfertigte Strafanzeige den Mandanten nicht nur der Strafverfolgung aussetzt, sondern auch dessen persönliche Freiheit bedroht.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der fragliche Rechtsanwalt sich mit seinem Vorgehen selbst ins Aus schießt und zwar für immer. 

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Die Zahl des Tages: 17

17 Staaten sind auf einer Lister der EU gelandet. Warum? Sie bekämpfen, so der französische Finanzminister, die Steuerflucht nicht ausreichend. 

Wie muss ich mir das vorstellen? Ziehen in diesen Staaten jetzt lange Trecks von Steuerpflichtigen gen Grenze in der Hoffnung, woanders nicht geschröpft zu werden? Nein, es ist genau anders herum und zeigt zugleich das Problem auf. Diese 17 Staaten sollen gefälligst alles daran setzen, dass das Steuersubstrat in Ländern wie z. B. Deutschland umfassend erhalten bleibt. Das schaffen die betroffenen Länder nämlich selbst nicht. 

Und die bösen 17 sind ja auch nur ein kleiner Teil der Schurkenstaaten. Richtig wäre es insgesamt 90 Staaten auf die Liste zu setzen - mindestens. Aber das geht nicht so einfach, weil dann auch EU-Staaten auf der Liste stehen müssten. 


Sonntag, 3. Dezember 2017

34. Hamburger Tagung Zur Internationalen Besteuerung

Der Blick über den Tellerrand ist immer gut. Darum habe ich am vergangenen Freitag die 34. Hamburger Tagung Zur Internationalen Besteuerung, die mit hochkarätigen Referenten besetzt war, besucht.

Wer sich, wie ich, nicht täglich mit der Besteuerung international tätiger Unternehmen beschäftigt, hat sicher nicht immer folgen können. Was die Referenten vorgetragen haben, war nämlich im wahrsten Sinne des Wortes Steuerrecht am Hochreck.

Da man davon ausgehen muss, dass Fehler in (Steuer-) Erklärungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten mehr und mehr auch in den Fokus der Ermittlungsbehörden rücken werden, kommt man nicht umhin, seine Kenntnisse im internationalen Steuerrecht zu vertiefen und sein Netzwerk entsprechend auszubauen.


Mittwoch, 15. November 2017

Steuerstrafrecht: Materielles Recht - prozessuale Besonderheiten - Verteidigung

Nachdem ich am vergangenen Freitag mein Seminar "Steuerstrafrecht - Aktuelles und Basics" in Aachen durchgeführt habe, steht nun kommende Woche wieder 



"Steuerstrafrecht: Materielles Recht - prozessuale
Besonderheiten - Verteidigung"


bei der DeutschenAnwaltAkademie an. Dieses Seminar führe ich seit 2010 mit meinem sehr geschätzten Kollegen Dr. Hilmar Erb, München durch. Diesmal tagen wir in Hamburg. Es sind noch Plätze frei.

Weiteres finden Sie hier:



Donnerstag, 9. November 2017

Ein Interview beim DLF

Manche haben es ja schon mitbekommen. Ich habe dem Deutschlandfunk gestern ein Interview zu den Paradise Papers gegeben. Was ich gesagt habe, findet man hier:

Mittwoch, 8. November 2017

Herr Fahrenschon und die Abgabenordnung

Herr Fahrenschon war Finanzminister in Bayern. Er war also oberster Dienstherr aller Finanzbeamten im Freistaat Bayern. Finanzbeamte werden umfassend geschult. Das gilt auch für die Abgabenordnung. Leider galt das offensichtlich nicht für den Herrn Minister a. D. denn sonst würde der § 370 Abs. 4 Satz 1 AO kennen. Zu spät ist zu spät und strafbar!

Dienstag, 7. November 2017

Wenn die Bild-Zeitung berichtet ...

Da war ein Kenner der §§ 370 ff. AO am Werk (wörtliches Zitat aus einem Bericht auf Bild.de):

Grundsätzlich gilt: Je höher der hinterzogene Betrag, desto höher die Strafe. 2015 wurden die Gesetze verschärft: Oberhalb von 25 000 Euro gibt es keine Straffreiheit mehr! Ab einer Summe von 50 000 Euro droht Gefängnis, ab 100 000 Euro bis zu zehn Jahre Haft.

Montag, 6. November 2017

Ich bin dann noch nicht weg - Heiko Maas meldet sich aus der Versenkung

n-tv.de  berichtet, dass sich der zukünftige Ex-Justizminister aus der Versenkung gemeldet und und zwar im Zusammenhang mit den Paradise Papers. 

Herr Maas meint, Unternehmen profitierten enorm vom europäischen Wirtschaftsraum und müssten daher auch einen höheren Beitrag für das Gemeinwesen zahlen. Klar, die Unternehmen schaffen ja auch keine Arbeitsplätze und so. Da können die dem Wirtschaftsmotor Politik ruhig ein bisschen mehr Tribut zahlen. (Ironiemodus off)

Paradise Papers: Nichts genaues weiß man nicht

Das Rauschen im Blätterwald ist laut. U. a. ist von Steuervermeidung die Rede. Die ist nicht strafbar, wie der Bonner General-Anzeiger in einem heute erschienen Artikel ausführt.

Genannt wird der Name Engelhorn. Die Töchter des Hauses sollen nach Ansicht von Leuten, die die Paradise Papers ausgewertet haben, viel mehr Steuern hinterzogen haben als bisher bekannt. Ob aber auf diese Erkenntnis weitere Schritte der Finanzverwaltung und insbesondere der Ermittlungsbehörden gegründet werden können, erscheint mir zumindest fraglich. Jedenfalls ein Ermittlungsverfahren kann man nicht so einfach wieder aufnehmen. In einem Rechtsstaat gibt es nämlich einen Strafklageverbrauch. 

Sonntag, 5. November 2017

Nichts Neues: Paradise Papers

Die Medien berichten auf Hochtouren. Alles was berichtet wird ist aber nicht neu. Panama ist eben nicht das Ende der Fahnenstange. Es geht immer weiter. Vermögende werden stets einen Ausweg aus der Besteuerung in ihrem Heimatland suchen. Das ist Tagesgeschäft und nur selten ein Skandal.


Dienstag, 31. Oktober 2017

Des Betriebsprüfers Fantasie

Betriebsprüfer haben viel Fantasie. Manche lassen sich sogar einen eigene Richtsatzsammlung einfallen und zwar insbesondere dann, wenn ihnen die Werte der amtlichen Sammlung des Bundesfinanzministeriums nicht gefallen.

In einem meiner aktuellen Gastronomiefälle reichen dem Prüfer die Werte für Gaststätten nicht. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine Cocktailbar. Und schwupps vergleicht der Prüfer die Bar mit einer Diskothek. Für Diskotheken hat er Erfahrungswerte, die man aber nirgendwo nachlesen kann. Und die liegen etwa beim Doppelten dessen, was in der Richtsatzsammlung für Gaststätten angeführt wird. 

Die Richtsatzsammlung ist Grundlage für einen sog. äußeren Betriebsvergleich und beruht auf zusammengetragenen Erfahrungen aus Betriebsprüfungen. Das Ergebnis kann ich nachlesen. Worauf der Prüfer seine Erfahrungen stützt, kann ich hingegen nicht nachlesen und auch sonst nicht überprüfen. Also kann ich seine Schätzungen auch nicht akzeptieren.


Sonntag, 29. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 3

In diesem Teil meines Lexikons befasse ich mich mit gleich drei Begriffen, die Politiker gerne auch zusammen in den Mund nehmen: Steuergerechtigkeit und Umverteilung, letzterer zuweilen auch politisch korrekt Umfairteilung buchstabiert. Andere sprechen zusätzlich auch noch von Verteilungsgerechtigkeit. 

Gerecht sind Steuern im Sinne derer, die über sie sinnieren, meistens nur dann, wenn sie für die, die viel verdienen, möglichst hoch ausfallen. Es kann doch nicht angehen, dass jemandem, der eine halbe Million Euro im Jahr verdient, davon deutlich mehr als die Hälfte verbleibt. Das wäre ungerecht. Was will so einer auch mit so viel Geld. 

Und wenn wir ihm nicht mehr als die Hälfte wegnehmen, dann können wir ja auch nicht umfairteilen und auf diesem Weg Verteilungsgerechtigkeit herbeiführen. Ob derjenige, der die halbe Million Euro im Jahr verdient, dafür eine lange Ausbildung mit überschaubarem Lebensstandard in Kauf genommen hat oder ein Unternehmen gegründet hat, was wiederum mit Schweiß, Mühe und Einschränkungen beim Lebenswandel einhergegangen ist, kann und darf bei den Propheten der Verteilungsgerechtigkeit keine Rolle spielen. Viele von diesen Propheten sind sog. Drei-Säle-Politiker (Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal), die einer wertschöpfenden Tätigkeit - von einem Studentenjob abgesehen - noch an keinem Tag ihres Lebens nachgegangen sind. 

Bleibt zu klären, wohin denn die von den Besserverdienenden (auch so ein Wort) genommenen Steuern umverteilt werden. Es ist ja nicht so, dass die 150.000,00 EUR, die man Herrn Müller aus dem besseren Teil der Stadt abgenommen hat, nun bei Meier, Müller und Schulze abgibt, damit sie besser leben können. Das würde auch nicht helfen, weil das, was bei ihnen ankommen würde, in überschaubarer Zeit verbraucht wäre. An den Ursachen der Armut wie z. B. einer fehlenden beruflichen Qualifikation des Haushaltsvorstands würde sich nichts ändern.

Die Steuern, die man dem besserverdienenden Herrn Müller abgenommen hat, werden vielmehr in Prestigeobjekte gesteckt, die am Ende dann noch mit Subventionen am Leben gehalten werden müssen. Und die finanzieren wir wieder mit Steuern.




Dienstag, 24. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 2

Nachdem ich mich im ersten Teil meines Lexikons mit dem Begriff "wegnehmen" auseinandergesetzt habe, will ich mich heute dem Begriff "Raub" widmen.

Raub Wegnahme mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt für Leib oder Leben.

Der Staat setzt seine Steueransprüche gegen den Steuerpflichtigen in einem Steuerbescheid fest. Wird nicht gezahlt, wird vollstreckt. Das Instrumentarium, das ihm hierfür zur Verfügung steht, ist reich. Vor seiner Anwendung wird mit ihm gedroht.

Zu bedenken ist auch, dass nicht etwa der Staat klagen muss, wenn der Steuerpflichtige Einwendungen gegen den Steuerbescheid vorbringt; es ist genau umgekehrt. Der Steuerpflichtige muss sich mit Einspruch, ggfls. Klage und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Steuerbescheid wehren. Allein, d. h. ohne Hilfe, kann er das nur selten. Er muss also regelmäßig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater einschalten und diesen bezahlen.

Die Situation ist zwar nicht mit einem Raub im juristischen Sinne zu vergleichen. Aber im umgangssprachlichen Sinne erinnert die Situation der Vollstreckung von Steueransprüchen schon an einen solchen.


Montag, 23. Oktober 2017

Cum-Ex-Affäre: Räume von Kanzlei Freshfields durchsucht

Das ist eine der heutigen Nachrichten bei beck-aktuell.

Der BGH hat eine solche Durchsuchung, die ein Bundestagsuntersuchungsausschuss durchführen lassen wollte, im Februar 2017 noch abgelehnt. 

Das Mandatsgeheimnis ist mittlerweile so löchrig wie ein Schweizer Käse.  

Samstag, 21. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 1

Liebe Leser,

ich habe mich entschlossen, ein Lexikon des Steuerrechts der besonderen Art aufzulegen.

In meinem Lexikon werde ich Begriffe erläutern, die im Zusammenhang mit dem Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht immer wieder verwendet werden.

Beginnen möchte ich heute mit dem Begriff "wegnehmen":

Im Steuerstrafrecht wird der Begriff "wegnehmen" vor allen Dingen von Politikern im Zusammenhang mit "Allgemeinheit" verwendet. Es wird immer wieder behauptet, Steuerhinterzieher würden der Allgemeinheit etwas wegnehmen. Dann muss derjenige, der dergleichen behauptet, davon ausgehen, dass das, was ein Steuerhinterzieher erwirtschaftet,  der Allgemeinheit gehört. Wäre es anders, könnte der Steuerhinterzieher ja nichts wegnehmen, weil man sich ja nun - darüber dürften wir uns einig sein - selber nichts wegnehmen kann.

Im nächsten Teil werde ich wahrscheinlich den Begriff "Raub" erläutern.

Freitag, 20. Oktober 2017

Gewöhnlicher Aufenthalt begründet Steuerpflicht? So ein Blödsinn!

Es gibt Mitmenschen, die versuchen wirklich alles, um der Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen. Dafür lassen sie sogar ihre Familie nach Osteuropa umziehen - und geben  vor,  auch selber dort zu wohnen. 

Als eifrige Blogger posten sie aber auch nahezu täglich Beiträge, die (nicht nur) nahelegen, dass sie in Deutschland als deutscher Staatsbürger einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und für eine zumindest einer nahestehenden Person gehörende GmbH mit Sitz in Deutschland tätig sind. 

Über eine beschränkte Steuerpflicht braucht man da gar nicht mehr nachzudenken. Denke ich! 

Donnerstag, 5. Oktober 2017

Bradley Birkenfeld erinnert mich an August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

 Von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben stammt der Satz: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

Bradley Birkenfeld, war Berater bei der UBS in Genf und hat dort viele US-Bürger beraten und deren Schwarzgeld verwaltet. Als die UBS sich von derartigen Geschäften distanzierte, hat er seine Kunden an den US-Behörden verraten. Erging für 30 Monate wegen Beihilfe ins Gefängnis und erhielt danach 76.000.000 USD als Belohnung für seinen Verrat, den er damit begründete, dass er befürchtete, dass die Bank ihn und seine Kollegen bei Problemen auflaufen lassen würde. 

Das rechtfertigt also Verrat. Ich finde nicht. Mitgehangen mitgefangen. Und ganz so uneigennützig waren des Herrn Motive nicht. Stichwort: 76.000.000 USD.

Quelle: Focus Online 

Mittwoch, 4. Oktober 2017

"Cum-Ex-Drathzieher" landen vor Gericht

Nach Medienberichten sind einige Beteiligte nun vor dem Landgericht Wiesbaden angeklagt worden. Unter ihnen soll sich Hanno Berger befinden, der von manchem als der Erfinder dieser Geschäfte bezeichnet wird. Das kann, muss aber nicht stimmen.


Montag, 2. Oktober 2017

Live und in Farbe

Im November werde ich beim Aachener Anwaltverein und bei der DeutscheAnwaltAkademie vortragen.

Den Vortrag beim Aachener Anwaltverein halte ich am Freitag, dem 10.11.2017. Das Seminar ist bereits gut gebucht. Interessierte sollten also nicht mehr allzu lange warten.

Das diesjährige Seminar bei der DeutscheAnwaltAkademie werde ich wie in den vergangenen sieben Jahren als Co-Referent meines Kollegen Dr. Hilmar Erb, München, am 24./25.11.2017 abhalten. Es findet in Hamburg statt.

Mittwoch, 27. September 2017

Bankenfälle in der Verlängerung?

Heute wird wieder über umfangreiche Durchsuchungen berichtet. Hintergrund ist eine CD mit Daten der UBS (Luxemburg) S. A., der heutigen Niederlassung der UBS Europe. 130 Staatsanwälte und Steuerfahnder sind oder waren unterwegs.

Gehen die Bankenfälle in die Verlängerung?

Nachtrag: Bedenkt man, dass die UBS in den vergangenen Jahren ihre Kunden zur Selbstanzeige gedrängt hat und für den Fall, dass eine solche nicht erstattet wird mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht hat, darf man gespannt sein, was die Durchsuchungen an neuem ans Licht bringen.

Samstag, 23. September 2017

Still und leise: Fahrverbot nun auch bei Steuerhinterziehung möglich

Zum 23.08.2017 ist § 44 StGB geändert worden. Nun ist ein Fahrverbot auch bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung möglich. Ich kann mir gut vorstellen, dass vom Fahrverbot Gebrauch gemacht wird. Und ich wette, dass das bei Gutverdienern, von dem man dann auch weiss, dass sie einen Sportwagen fahren, häufiger vorkommen wird als bei Otto Normalhinterzieher.




Finanzgericht Hamburg: Quantilschätzung ist dem Grunde nach zulässig

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 18.07.2017 zu 6 V 119/17 die sog. Quantilschätzung dem Grunde nach - also nicht uneingeschränk - für zulässig erachtet.

Gegen diese Schätzungsmethode werden viele Einwände erhoben. Sie ist nämlich in vieler Hinsicht mit einem Zeitreihenvergleich vergleichbar.

Dienstag, 12. September 2017

Wer zu spät kommt, den bestraft das OLG Nürnberg

Der Fall: Ein Mandant bittet den für ihn zuständigen Steuerfachangestellten seines Steuerberaters um Vorbereitung einer Selbstanzeige, nachdem über den Ankauf von Kundendaten der Bank, bei der sein Schwarzgeld deponiert ist, berichtet wird.

Der Steuerfachangestellte tut erst einmal nichts. Nach einem Monat fordert er von der fraglichen Bank Unterlagen an. Noch vor Eingang der Unterlagen wird gegen den Mandanten ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist damit nicht mehr möglich.

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 24.02.2017 zu 5 U 1687/16 entschieden, dass der Steuerberater für die Kosten der Verteidigung des Mandanten einschließlich der Geldstrafe aufzukommen hat. Die Situation habe sofortiges Handeln erfordert. Auch ohne Unterlagen hätte eine sog. Stufenselbstanzeige (rechtzeitig) erstattet werden können und müssen.

Damit weicht das OLG Nürnberg von der aktuellen Rechtsprechung zur Tatentdeckung der Strafgerichte ab. 

Samstag, 19. August 2017

Finanzgericht Münster: 6 % sind ok!

Nun hat sich auch das Finanzgericht Münster mit der Höhe der Nachzahlungszinsen auseinandergesetzt und  ist zu der Auffassung gelangt, dass 6 % in Ordnung sind, vgl. FG Münster v. 17.08.2017 zu 10 K 2472/16.

Es hat allerdings die Revision zugelassen.

Mittwoch, 16. August 2017

Was Deutschland darf, dürfen andere noch lange nicht

Wir erinnern uns: Mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes wurde die erste sog. Steuer-CD mit Daten  zu Geschäftsbeziehungen deutscher Steuerpflichtiger zu Schweizer Banken angekauft. Das wurde von Politikern jeglicher Couleur als normaler Vorgang bezeichnet. Es folgten Drohungen mit der Kavallerie.

Nun soll die Schweiz, wie auch hier bereits berichtet wurde, den Spieß umgedreht haben. Der Generalbundesanwalt ermittelt. Die Bundesregierung könnte ihn stoppen, weil der Bundesrepublik ein schwerer Nachteil durch die Ermittlungen entstehen könnte, weil sie die guten Beziehungen zur Schweiz beeinträchtigen oder der Strafverfolgung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Tut sie aber nicht. 

Dienstag, 15. August 2017

Facebook-Profil gelöscht

Liebe Leser,

mein Facebook-Profil habe ich gestern nach reiflicher Überlegung gelöscht. 

Daher werden Beiträge, die ich hier von Zeit zu Zeit schreibe, nicht mehr bei Facebook angezeigt, sondern nur noch bei XING und Twitter.

Ich verspreche, dass ich künftig wieder etwas fleißiger bloggen werde. 

Herzliche Grüße

Thomas Wenzler

Freitag, 28. Juli 2017

Empfehlung zum Thema Steuer-CDs

Handwerkliche Fehler in Durchsuchungsbeschlüssen
sowie andere Irrungen und Wirrungen in Steuer-CD-Fällen (Teil 1) lautet der Titel des Aufsatzes von Franke-Roericht und Peters in StB 2017, 215 ff.

Lesenswert!

Machen Sie keinen Fehler, Herr Lienenkämper!

Nach Berichten in den Medien will NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper an der Praxis des Ankaufs von Datenträgern mit gestohlenen Daten festhalten.

Diese Praxis ist und bleibt fragwürdig. Die Daten sind im Ausland gestohlen worden. Der Datendiebstahl ist dort in der Regel eine Straftat. Bei alledem ist der sog. automatische Informationsaustausch gestartet. Die letzten Selbstanzeigen laufen. Ich meine daher, man sollte die Praxis von Herrn Walter-Borjans nicht fortsetzen.


Samstag, 8. Juli 2017

Influencer Marketing

Sie wissen nicht, was das ist? Dabei ist es (im Grunde) ganz einfach: Besonders in der Modebranche wird nicht mehr (nur) auf Werbung in den einschlägigen Medien gesetzt, sondern auf Menschen, die in den sozialen Medien bekannt sind, d.h. viele "Follower" haben. Denen werden dann Kleidung, Accessoires usw. "geschenkt, damit sie sich damit vor ihren Followern präsentieren.

Hinzu kommen Flugtickets und Hotelaufenthalte.

Die Unternehmen dürften das alles als betrieblichen Aufwand geltend machen. Fragt sich nur, ob die Influencer die "Geschenke", die tatsächlich eine Vergütung sind, auch versteuern. 

Wie komme ich auf das Thema? Der Focus hat mich hierzu befragt.

Mittwoch, 5. Juli 2017

BKA kauft Panama Papers

Wie und auf welchen Wegen das BKA an die Panama Papers gekommen ist, werden wir vielleicht nie erfahren. Eins steht jedoch fest: Für manche Steuerbürger kann die Auswertung unangenehm werden. 

Ob jetzt noch eine Selbstanzeige zur Straffreiheit hilft, ist angesichts neuerer Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur fraglich. Indes wird eine freiwillige Offenbarung in der Regel honoriert. Betroffene sollten jedenfalls schnell handeln.

Donnerstag, 8. Juni 2017

Neues aus Absurdistan

Heute erreicht mich ein  Schreiben eines Kölner Finanzamts. In einer GmbH soll es zu verdeckten Gewinnausschüttungen gekommen sein. Die will man meinem Mandant, der nicht an der GmbH beteiligt ist, zu 50 % zurechnen, weil er Buchführungsaufgaben für die GmbH erledigt hat.

Da will jemand ganz neue Wege an Gesetz und Rechtsprechung vorbei beschreiten und fordert obendrein auf, aus anderen Gründen eingelegte Einssprüche gegen Einkommensteuerbescheide zurückzunehmen, weil man ja nun diese neue Superduperrechtsauffassung vertritt.

Antwort: Machen wir nicht und melden im Übrigen - vor diesem Schreiben war ich für den Mandanten nur im Hinblick auf eine Haftungsinanspruchnahme tätig - Amtshaftungsansprüche an.


Freitag, 2. Juni 2017

Immer eine Reise wert: Luxemburg

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg sind nicht  nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sehr interessant. Daher habe ich mich entschlossen, meine fallweise Zusammenarbeit in eine feste Kooperation mit Rechtsanwältin Christina Büch (www.rae.lu) umzuwandeln.

Frau Büch war viele Jahre für Banken in Luxemburg tätig. Nach ihrem Wechsel in die Anwaltschaft betreut sie vermögende Privatkunden u. a. als sog. Family Office. 

Mittwoch, 31. Mai 2017

Anforderung von Erträgnisaufstellungen ruft Compliance-Abteilung auf den Plan

In Deutschland kennen wir das Problem schon länger: Wenn die Bank Kenntnis davon erlangt, dass ein Kunde eine Selbstanzeige abgeben will, weil er Erträgnisaufstellungen für viele Jahre anfordert, muss eine Geldwäscheverdachtsanzeige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GWG erstattet werden.  Das ergibt sich aus einem Rundschreiben der BaFin vom 05.03.2014.

Nun befinden sich die Schwarzgeldkonten in Deutschland lebender Steuerbürger eher selten in Deutschland. Eine Kollegin berichtete mir allerdings, dass die Anforderung von Bankunterlagen für eine Selbstanzeige nun auch in Luxemburg in einem Fall der Compliance-Abteilung vorgelegt worden ist. Es ist nicht ganz klar, was die Compliance-Abteilung aus der Vorlage macht und wem sie ggfls. berichtet. Es ist aber Vorsicht geboten. Daher sollte in solchen Fällen sofort mit einer Selbstanzeige auf der Grundlage von Schätzungen reagiert werden.

Donnerstag, 11. Mai 2017

Malta und § 138 Abs. 2 AO

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass vielen Steuerberatern § 138 Abs. 2 AO nicht bekannt ist. Nach dieser Vorschrift sind - grob ausgedrückt - Standbeine im Ausland bei der Finanzverwaltung anzumelden. Wird das unterlassen, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 AO vor (und noch keine Steuerhinterziehung).

Was die "Malta-CD" anlangt, stelle ich mir die Frage, ob die CD gegen Entgelt zugespielt wurde, was Herr Walter-Borjans verneint. Und wenn Herr Walter-Borjans davon spricht, dass er schon lange Hinweise auf ein europäisches Panama gehabt habe, frage ich mich auch, warum denn so ganz plötzlich ein weißer Ritter mit Daten auftaucht. 

Uli Hoeneß meldet sich zu Wort

Für Uli Hoeneß und sein Lebenswerk habe ich große Sympathie. Wass er als Unternehmer und Chef des FC Bayern geschafft hat, verdient Applaus.

Zumindest unglücklich sind aber seine aktuellen Äußerungen zu seiner Selbstanzeige. Die war nach allem, was ich weiß, nicht vollständig, was sicherlich auch der großen Eile, mit der sie erstellt wurde, geschuldet ist. Ist die Selbstanzeige nicht vollständig, führt sie nicht in die Straffreiheit und zwar völlig unabhängig davon, ob man guten Willens war oder nicht. Es gilt: Entweder, oder!

Ist seine Bewährungszeit eigentlich abgelaufen? 

Dienstag, 9. Mai 2017

Interessanter Artikel in der SZ

Zitat:

"Wenn überhaupt, wird eine Steuerreform mit dem Argument der Umverteilung begründet: Es könne doch nicht sein, dass kleine und mittlere Einkommen immer stärker belastet würden, während Vermögende und Unternehmen geschont würden. Damit aber wird die Diskussion grundsätzlich falsch aufgezäumt. Denn beim notleidenden deutschen Steuersystem geht es weniger um eine Schere zwischen Arm und Reich - sondern um eine zwischen Staat und Bürgern."

Der letzte Satz ist genau richtig!

Den ganzen Artikel findet man hier:

Montag, 8. Mai 2017

Herr Oppermann meldet sich zu Wort

Der Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der "Spionage-Affäre" rund um den Handel mit sog. Steuer-CDs zu Wort gemeldet und Wolfgang Schäuble angegriffen, der zur Mäßigung aufgerufen hat.

Hätte der damals, als Herr Steinbrück mit der Kavallerie in die Schweiz einrücken wollte, auch schon tun können. Hat er aber nicht.

Und natürlich muss er frei jeglicher Sachkenntnis auch anführen, Schäuble habe schon immer auf der falschen Seite gestanden und dem Abkommen mit der Schweiz zur pauschalen Abgeltung von Steuerverkürzungen das Wort geredet. Es sei der SPD zu verdanken, dass das Abkommen nicht in Kraft getreten sei. Mit den gestohlenen Daten sei man besser gefahren. Nun stimmt das leider nicht. Die pauschale Besteuerung nach dem Abkommen hätte in sehr vielen Fällen weitaus mehr Geld in die Kassen gespült als die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz nach dem EStG. Und der Aufwand wäre weitaus geringen gewesen. Das Geld für den Ankauf gestohlener Daten hätte man sich sparen können und den mit der Auswertung der Daten verbundenen Aufwand, der vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, auch.

Man merkt, dass der Bundestagswahlkampf naht. Da müssen halt ein paar Fake-News her.

Bleibt anzufügen, dass Herr Oppermann natürlich keine Einwände hat, wenn der Bundesnachrichtendienst in den Ankauf gestohlener Daten involviert ist. 

Sonntag, 7. Mai 2017

52 und 25

Zwei Zahlen aus den Nachrichten der letzten Tage.

Die Sozialausgaben belaufen sich mittlerweile auf 52 % (!) des Bundeshaushalts. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass der Sozialstaat zumindest mittelfristig im gegebenen Umfang nicht mehr finanziert werden kann.

Die andere Zahl ist die 25, die für die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge steht. Vielen - besonders von links - ist sie ein Dorn im Auge, weil Kapitalerträge geringer besteuert werden als Arbeitseinkommen. Das stimmt zwar nur begrenzt, weil die durchschnittliche Steuerbelastung eines verheirateten Normalverdieners mit Kindern 25 % kaum erreichen wird, aber sei´s drum. Übersehen wird, dass es eben nicht nur Großverdiener sind, die am Kapitalmarkt Geld anlegen, sondern auch Leute aus dem Mittelstand. Die schaffen sich Rücklagen für das Alter, weil auf den Sozialstaat ( siehe oben) eher kein Verlass ist. Die private Vorsorge sollte man fördern und zwar steuerlich, Die beste steuerliche Förderung ist ein geringer Steuersatz. 

25 % können also helfen, die 52 % Sozialausgaben zu reduzieren. Denn insbesondere die Rentenversicherung wird ja jedes Jahr mit Milliarden aus dem Bundeshaushalt finanziert

Montag, 1. Mai 2017

Schweizer prüfen Abläufe beim Ankauf von Steuer-CDs

Gestern wurde berichtet, dass ein Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes versucht haben soll, herauszufinden, welche Steuerfahnder in Deutschland an den Ankäufen von sog. Steuer-CDs beteiligt waren und wie diese Ankäufe abliefen.

Der Mitarbeiter wurde verhaftet und Herr Walter-Borjans ist empört. 

Nicht empört ist er, wenn Schweizer Recht gebrochen wird und dazu vielleicht auch von Seiten deutscher Fahnder angestiftet wird. Ich will eine solche Anstiftung zum in der Schweiz strafbaren Datendiebstahl nicht behaupten, kann und will sie aber auch nicht ausschließen.

Und man möge sich erinnern: Auch der Bundesnachrichtendienst war jedenfalls in Einzelne Ankäufe von gestohlenen Daten einbezogen. Das war dann rechtmäßig.




Mittwoch, 19. April 2017

Das Rennen um die besten Plätze

Aktuell wird wieder über die sog. Cum-Ex-Geschäfte berichtet. Es soll eine Reihe von Beteiligten geben, die bei den Ermittlungsbehörden umfangreich ausgesagt haben und zwar in der Hoffnung, straffrei auszugehen oder einen  Strafrabatt zu bekommen.

Ob die Berater bzw. Verteidiger auch auf § 71 AO hingewiesen haben, wonach der an einer Steuerhinterziehung Beteiligte für die verkürzten Steuern haftet? Ich bin mir sicher, dass die Finanzverwaltung auf die Inanspruchnahme nach dieser Vorschrift verzichten wird, wenn am Ende ein endgültiger Steuerausfall droht. 

Bleibt den Damen und Herren am Ende im Grunde nur das eigene Vermögen in sichere Häfen zu verbringen. 

Sonntag, 16. April 2017

Steuern in den Medien

Vergangene Woche habe ich beim Deutschlandfunk einen Kommentar gehört, der von jemandem gesprochen wurde, der auch für den Westdeutschen Rundfunk tätig ist. Er ist ein Grund dafür, dass ich den WDR boykottiere und als Westdeutschen Rotfunk bezeichne.

Der Herr Kommentator verstieg sich zu der Aussage, dass man der Ungleichverteilung von Vermögen mit der Erbschaftsteuer begegnen müsse. Der Übergang von Vermögen von Todes wegen sei ein guter Zeitpunkt zur Korrektur dieses (von mir bestrittenen) Missstandes, da jemand Vermögen erwerbe ohne hierfür etwas geleistet zu haben. Eines ist dem Herrn Kommentator entgangen: Wenn ich z. B. einen Betrieb vererbe, dann muss ich etwas geleistet haben. Sonst gäbe es den Betrieb nicht. Und es ist mein gutes Recht, meinen Betrieb dann an meine Nachkommen weiterzugeben. Das ergibt sich nicht zuletzt aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Von den laufenden Einnahmen habe ich bereits Steuern bezahlt. Mit welchem Recht kann daher die von mir geschaffene oder erhaltene Substanz erneut besteuert werden? Die Erbschaftsteuer gehört abgeschafft.

Unter


schreibt ein Herr Esslinger ähnliches. Er meint u. a., man dürfe nicht von Steuerlast sprechen. Solch negative Sprache sei unangebracht und irreführend. Mit Steuern trage man nämlich etwas zur Gemeinschaft bei. Soll ich über solchen Unfug lachen oder weinen? Ich weiß es nicht. Eines weiß ich allerdings: Es gibt Leute, die die Süddeutsche Zeitung Alpenprawda nennen. Kann ich gut verstehen. Mit den Steuern macht die Politik nämlich was sie will. Und oft sind das Dinge, die nicht sinnvoll sind, aber Wählerstimmen bringen. Der Bürger selbst weiß am besten, was er mit seinem Geld anstellt. Er braucht kein Zwangsbeglückungssystem!


Freitag, 14. April 2017

Betriebsprüfung in der Gastronomie - irgendwas ist immer

Unter dieser Überschrift habe ich im AO-Steuerberater 4/2017 ein paar aus meiner Sicht wichtige  Aspekte einer Betriebsprüfung in der Gastronomie erläutert.

Stückwerk und Gerechtigkeit

In dieser Woche habe ich ein Interview gegeben, in dem es auch um unser Steuersystem an sich ging. Ich wurde gefragt, ob es sich bei den gesetzgeberischen Vorhaben zu Steuern nur um Stückwerk handelt. Das konnte ich nur bejahen. 

Wenn wir uns ansehen, was in den letzten Jahren in Deutschland an Steuergesetzen in die Welt gesetzt worden ist, erkennen wir, dass nur hinter einem geringen Teil dieser Gesetze ein Plan zu erkennen ist. Meistens wird nach Kassenlage "reformiert" oder mit der Gerechtigkeit argumentiert. Letzteres ist in den vergangenen Wochen wird groß in Mode. Es ist Wahlkampfzeit.

Im Sinne der Gerechtigkeit wird (wieder) verlangt, dass die einkommensstärkeren Steuerpflichtigen noch mehr besteuert werden müssten. Dass höhere Einkommen häufig darauf beruhen, dass ihre Bezieher sich einer längeren Ausbildung unterzogen haben und nicht nur von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr arbeiten, wird dabei unterschlagen. Unterschlagen wird auch, dass Unternehmer ein weitaus höheres Risiko tragen und im Falle der Insolvenz alles verlieren und nicht nur den Arbeitsplatz.

Von den höheren Steuern kommt bei den ärmeren Bevölkerungsschichten aber gar nichts, jedenfalls fast nichts nachhaltiges an. das Geld wird nämlich nicht in Bildung, Infrastruktur und dergleichen investiert, sondern in soziale Wohltaten, die nur für den Moment wirken. 

Samstag, 8. April 2017

Kardinal Marx und die Steuern

Nun meint auch ein Kirchenmann, er müsse sich zum Thema Steuern äußern. Und fordert was? Man kommt nicht drauf: Höhere Steuern auf Vermögen und Kapitalverkehr, weil, sonst keine Gerechtigkeit herrscht. 

Und die Managergehälter sind sowieso zu hoch.

Wie wäre es, wenn die katholische Kirche mit gutem Beispiel vorangeht und Nächstenliebe praktiziert. Das wäre so einfach. Einfach das über Jahrhunderte zusammen....getragene Vermögen an die Armen verteilen und auf die Kirchensteuer verzichten.

Marx ist der Name. Nomen est omen.




Sonntag, 2. April 2017

Sonntag, 26. März 2017

Haftung als Strafe

In den letzten Tagen musste ich einem potentiellen Mandanten erläutern, dass die strafrechtliche Sanktion für seine Beteiligung an Steuerstraftaten zwar empfindlich, aber verkraftbar sein werde, wenn sich der Vorwurf eines strafbaren Verhaltens beweisen lasse. 

Leider musste ich ihm aber auch sagen, dass er nach § 71 AO für die mit seinem Zutun verkürzten Steuern haftet. Bei seinem "Partner" sei nach meinen Erkenntnissen nicht viel zu holen. Ein Haftungsbescheid und dessen Vollziehung seien daher mehr als nur wahrscheinlich. Das würde zur Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz führen. 

Vor diesem Hintergrund muss ein Berater und Verteidiger immer sehr genau prüfen, ob sich der gegen den Mandanten erhobene Vorwurf nachweisen lässt. Das ist im Grunde eine Binsenweisheit. Indes ist häufiger festzustellen, dass sich die gesamte Verteidigung auf eine Begrenzung der strafrechtlichen Sanktion fokussiert und dabei die wirtschaftlichen Folgen eines Deals oder eines Geständnisses völlig aus den Augen verliert.


Samstag, 25. März 2017

Was sind aggressive Steuertricks?

Die Frage stellt sich, nachdem sich in dieser Woche wieder ein Finanzminister zu Wort gemeldet hat. Den Namen nenne ich nicht. Sie kommen von selbst drauf.

Ich habe schon große Schwierigkeiten mit dem Wort "Steuertricks". Steuerplanung, Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung sind Begriffe, die ich kenne. Unter Steuertricks kann man alle diese mir bekannten Begriffe irgendwie subsumieren. Ich denke, dass aus der Sicht des Bürgers mit der Verwendung des Worts "Steuertricks" der Eindruck erweckt werden soll, dass eben alles von Steuerplanung bis Steuerhinterziehung böse und verboten ist. 

Warum will man das? Einerseits braucht man ein klares Feindbild, um vom eigenen Unvermögen abzulenken. Und andererseits will man davon ablenken, dass man mit dem vom Steuerbürger anvertrauten Geld nicht sorgsam umgehen kann und obendrein nicht in der Lage ist, vernünftige Steuergesetze zu erlassen. Vernünftige Steuergesetze wären in sich konsistent, und wären von (nahezu) allen Steuerbürgern akzeptiert. Gestaltungsberatung, wie sie heute üblich ist, wäre in der Regel überflüssig, weil  an der Steuerersparnis gemessen zu teuer.

Bleibt die Frage, wann ein Steuertrick aggressiv ist. Da fällt mir nichts zu ein.

Mittwoch, 15. März 2017

Und noch `ne CD

Man glaubt es kaum: NRW hat eine weitere CD mit Kontendaten gekauft. Und weil es so schön ist, kann man auch Nachbarländern wie Belgien, den Niederlanden und Frankreich durch Weitergabe von Informationen helfen. 2000 Fälle sollen deutsche Kunden sein.

Ich halte die Ankäufe von Daten-CDs für organisiert, was bedeutet, dass die Daten nicht verwertet werden können. Das müsste endlich einmal in einem Verfahren thematisiert werden. Leider wollte das bisher niemand.  

Montag, 27. Februar 2017

Personalmangel bei der Finanzverwaltung NRW

Hierzu finden sich heute einige Medienberichte. Und die Deutsche Steuergewerkschaft lässt verlautbaren, dass dadurch bei Aussenprüfungen nicht mehr so genau hingeschaut werden könne. Ein Steuerberater aus einer mittelgroßen Kanzlei im Rheinland soll geäußert haben, dass fragwürdige und komplizierte Steuerkonstruktionen leichter durchgewinkt würden als früher.

Ich habe dann wohl die falschen Fälle auf dem Tisch. Und meine Beraterkollegen, die mir immer wieder sagen, dass das Klima rauher sei, wissen wohl auch nicht, wovon sie sprechen.

Sonntag, 26. Februar 2017

Was die SPD (natürlich nicht) vergessen hat

In meinem letzten Beitrag habe ich die Pläne der SPD zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Vergütungen von Vorständen einer AG kritisiert.

Hierzu noch ein Nachtrag: Natürlich soll ein betroffenes Vorstandsmitglied seine gesamte Vergütung versteuern. Da ist man dann bei der SPD nicht fies vor, wie man hier im Rheinland sagt.

Und da ich hier nicht nur für Steuerspezialisten schreibe, möchte ich darauf hinweisen, dass Vorstandsvergütungen der Einkommenssteuer unterliegen und über das Jahr Lohnsteuer einbehalten wird. Das sollte man bedenken, wenn man, wie Herr Oppermann, behauptet, hohe Vorstandsvergütungen würden die Allgemeinheit schädigen.


Donnerstag, 23. Februar 2017

Auf dem Weg zum VEB

Die Allgemeinheit muss zu ihrem Recht kommen. So begründet der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann die Forderung der SPD den Betriebsausgabenabzug für Vorstandsbezüge auf 500.000,00 EUR zu begrenzen.

Wieder soll das Steuerrecht dafür herhalten, vermeintliches Unrecht zu vermeiden. 

Nun sind aber Aktiengesellschaften juristische Personen des Privatrechts, in denen die Anteilseigner, Aufsichtsrat und Vorstand zu Recht das Sagen haben und nicht der Staat, der ja nun immer wieder unter Beweis stellt, dass er von Wirtschaft nichts versteht. 

Die Aktiengesellschaft gehört bei alledem den Anteilseignern und nicht der Allgemeinheit. Also ist es auch allein Sache der Anteilseigner und des Aufsichtsrates als deren Vertreter die Geschicke der Aktiengesellschaft zu bestimmen. Und wenn sie Fehler machen, ist das "ihr Bier". So ist das in einer Marktwirtschaft.

Sie halten meine Überschrift für polemisch oder provokant? Denken Sie den Vorschlag von Herrn Oppermann zu Ende. Gerechtigkeit in seinem Sinne wird man letztlich nur durch eine vollständige staatliche Kontrolle herstellen können. Und dann sind wir beim volkseigenen Betrieb, ob er nun so heißt oder nicht.

Am Ende werden wir entweder keine kompetenten Vorstände für deutsche Firmen mehr finden, weil die in Betracht kommenden Kandidaten lieber anderswo anheuern oder aber deutsche Aktiengesellschaft werden aus dem Ausland gesteuert.


Mittwoch, 8. Februar 2017

Einkünfte aus Schwarzarbeit auf Rekordtief

Das ist eine Überschrift im heutigen General-Anzeiger aus Bonn.

Dieses Jahr sollen nur noch 330 Milliarden Euro mit Schwarzarbeit verdient werden, was 10,4 % des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Das sei Folge der guten Wirtschaftslage und den besseren Beschäftigungsmöglichkeiten. Allerdings seien die Hauptursachen für Schwarzarbeit, wozu die hohe Abgabenbelastung gehöre, noch nicht beseitigt.

Ich bin ja bekennender Kleingeist. 330 Milliarden Euro sind eine Menge Geld. Ich denke aber, es wird künftig mehr in die Aufdeckung von Schwarzarbeit investiert als an deren Abschaffung durch Reduzierung der Abgabenbelastung gearbeitet. 

Samstag, 4. Februar 2017

Rechnen lohnt sich - Ein Appell

Diese Woche habe ich ein Mandat übernommen, das lange Zeit von einem Kollegen betreut wurde.

Es geht um die Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahre 2004. Die Strafsachenstelle schreibt dem Kollegen, dass es nicht darauf ankäme, ob der Sachverhalt nun so oder so gewesen sei (Erfüllung eines unwirksamen Vermächtnisses des Erblassers oder zwei Schenkungen seiner Kinder). Man komme immer zum besonders schweren Fall. Gerechnet wird für beide Alternativen mit einem Steuersatz von 29 %. Und das ist falsch. Würde man nämlich die zugewendete Gesamtsumme auf zwei Schenkungen verteilen, käme man zu einem Steuersatz von 23 % und läge unter der magischen Grenze von 50.000,00 EUR.

Man kann und darf Berechnungen der Finanzverwaltung nicht trauen. Man muss nachrechnen. Alles andere führt unweigerlich zu einem Haftungsfall.

Freitag, 27. Januar 2017

Beschuldigtenauswahl durch Würfeln

Diese Woche bin ich von einem völlig verdatterten Steuerbürger mandatiert worden. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet mit der Begründung, er habe Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Interviewer über Jahre hinweg nicht erklärt.

Der Mandant hat einen Allerweltsnamen. Und wie sich herausgestellt hat, betrifft die Kontrollmitteilung, die zum Verfahren geführt hat, einen Mitmenschen gleichen Namens, aber mit völlig anderer Anschrift. 

So geht es nicht!

Dienstag, 17. Januar 2017

Dauerthema Schätzung im Steuerstrafverfahren

In einem kürzlich bekannt gegebenen Beschluss vom 06.04.2016 zu 1 StR 523/15 hat der BGH erneut zur Frage der Schätzung des Verkürzungserfolgs im Steuerstrafverfahren Stellung genommen und das Urteil angefochtene Urteil des Landgerichts Kleve aufgehoben.

Der Fall betrifft die Taxi-Branche.

Der BGH hat erneut hohe Hürden für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Strafverfahren aufgestellt und dabei altbekanntes wiederholt. Im konkreten Fall waren dem BGH die Berechnungen des Landgerichts zu pauschal. Es sei übersehen worden, dass Fahrzeuge unterschiedliche Laufleistungen gehabt hätten. Der pauschale Ansatz von durchschnittlichen Fahrtkilometern pro Jahr sei daher nicht sachgerecht.

Freitag, 6. Januar 2017

Besteuerungsgrundlagen intransparenter Fonds

Soeben lese ich einen Tweet von Kollegen, wonach der Nachweis der tatsächlichen Einkünfte, die mit einem intransparenten Fonds erzielt worden sind, praktisch unmöglich ist. Dieser bezieht sich auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10.

Das ist nicht richtig. Gemeinsam mit den mit mir zusammenarbeitenden Steuerberatern habe ich bisher noch bei jedem intransparenten Fonds die tatsächlichen Einkünfte ermitteln können. Dafür gibt es Datenbanken. Man muss also nur wissen, wo man suchen muss.