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Freitag, 28. Juli 2017

Empfehlung zum Thema Steuer-CDs

Handwerkliche Fehler in Durchsuchungsbeschlüssen
sowie andere Irrungen und Wirrungen in Steuer-CD-Fällen (Teil 1) lautet der Titel des Aufsatzes von Franke-Roericht und Peters in StB 2017, 215 ff.

Lesenswert!

Machen Sie keinen Fehler, Herr Lienenkämper!

Nach Berichten in den Medien will NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper an der Praxis des Ankaufs von Datenträgern mit gestohlenen Daten festhalten.

Diese Praxis ist und bleibt fragwürdig. Die Daten sind im Ausland gestohlen worden. Der Datendiebstahl ist dort in der Regel eine Straftat. Bei alledem ist der sog. automatische Informationsaustausch gestartet. Die letzten Selbstanzeigen laufen. Ich meine daher, man sollte die Praxis von Herrn Walter-Borjans nicht fortsetzen.


Montag, 8. Mai 2017

Herr Oppermann meldet sich zu Wort

Der Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der "Spionage-Affäre" rund um den Handel mit sog. Steuer-CDs zu Wort gemeldet und Wolfgang Schäuble angegriffen, der zur Mäßigung aufgerufen hat.

Hätte der damals, als Herr Steinbrück mit der Kavallerie in die Schweiz einrücken wollte, auch schon tun können. Hat er aber nicht.

Und natürlich muss er frei jeglicher Sachkenntnis auch anführen, Schäuble habe schon immer auf der falschen Seite gestanden und dem Abkommen mit der Schweiz zur pauschalen Abgeltung von Steuerverkürzungen das Wort geredet. Es sei der SPD zu verdanken, dass das Abkommen nicht in Kraft getreten sei. Mit den gestohlenen Daten sei man besser gefahren. Nun stimmt das leider nicht. Die pauschale Besteuerung nach dem Abkommen hätte in sehr vielen Fällen weitaus mehr Geld in die Kassen gespült als die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz nach dem EStG. Und der Aufwand wäre weitaus geringen gewesen. Das Geld für den Ankauf gestohlener Daten hätte man sich sparen können und den mit der Auswertung der Daten verbundenen Aufwand, der vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, auch.

Man merkt, dass der Bundestagswahlkampf naht. Da müssen halt ein paar Fake-News her.

Bleibt anzufügen, dass Herr Oppermann natürlich keine Einwände hat, wenn der Bundesnachrichtendienst in den Ankauf gestohlener Daten involviert ist. 

Montag, 1. Mai 2017

Schweizer prüfen Abläufe beim Ankauf von Steuer-CDs

Gestern wurde berichtet, dass ein Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes versucht haben soll, herauszufinden, welche Steuerfahnder in Deutschland an den Ankäufen von sog. Steuer-CDs beteiligt waren und wie diese Ankäufe abliefen.

Der Mitarbeiter wurde verhaftet und Herr Walter-Borjans ist empört. 

Nicht empört ist er, wenn Schweizer Recht gebrochen wird und dazu vielleicht auch von Seiten deutscher Fahnder angestiftet wird. Ich will eine solche Anstiftung zum in der Schweiz strafbaren Datendiebstahl nicht behaupten, kann und will sie aber auch nicht ausschließen.

Und man möge sich erinnern: Auch der Bundesnachrichtendienst war jedenfalls in Einzelne Ankäufe von gestohlenen Daten einbezogen. Das war dann rechtmäßig.




Mittwoch, 15. März 2017

Und noch `ne CD

Man glaubt es kaum: NRW hat eine weitere CD mit Kontendaten gekauft. Und weil es so schön ist, kann man auch Nachbarländern wie Belgien, den Niederlanden und Frankreich durch Weitergabe von Informationen helfen. 2000 Fälle sollen deutsche Kunden sein.

Ich halte die Ankäufe von Daten-CDs für organisiert, was bedeutet, dass die Daten nicht verwertet werden können. Das müsste endlich einmal in einem Verfahren thematisiert werden. Leider wollte das bisher niemand.  

Freitag, 7. Oktober 2016

EGMR erlaubt Nutzung von Daten auf einer Steuer-CD

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern entschieden, dass die Nutzung von illegal beschafften Daten auf einer sog. Steuer-CD nicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt (Az.: 33696/11). 

In Berichten zu dieser Entscheidung wird erneut behauptet, dass die Nutzung von Steuer-CDs nach deutschem Recht unbedenklich sei. Das BVerfG habe sie erlaubt. Insoweit ist erneut darauf hinzuweisen, dass das nur sehr beschränkt richtig ist.

Es gibt auch weiterhin gute Ansatzpunkte für eine Verteidigung in Strafverfahren, die auf eine Steuer-CD gestützt werden. Leider scheut die überwiegende Zahl der Beschuldigten in solchen Fällen den Gang durch die Instanzen.


Dienstag, 26. Juli 2016

Der Rechtsstaat lebt: Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15

Das FG Berlin - Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den in diesem Fall reichlich dürftigen Daten zu einem angeblichen Konto des Klägers in Liechtenstein auseinandergesetzt und geurteilt, dass der Kläger keinen Negativbeweis dahingehend zu führen habe, dass er kein Konto im Ausland habe.

Die Daten auf die sich Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden in den sog. Steuer-CD-Fällen stützen sind vielfach nicht nur von der Herkunft her dubios, sondern auch oftmals widersprüchlich und nicht aussagekräftig.

Leider ist aber in der Praxis so, dass Mandanten eine Auseinandersetzung scheuen und möglichst ohne Aufsehen "aus der Sache herauskommen wollen". Schade.