Sonntag, 31. Januar 2016

Deutschland wird der große Verlierer sein

Das ist die Überschrift eines Artikels auf www.welt.de, den ich gerade gelesen habe - Steuerrecht beschäftigt mich eben auch sonntags. 

Es geht um die geplanten Regelungen zur Vermeidung von Steuerflucht durch ein globales Abkommen namens BEPS. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ist für die Politik immer ein großes Thema. Leider verliert sie dabei immer wieder die Realität aus den Augen. Im Fall von BEPS ist das etwas anders. Die Bundesregierung denkt über Patentboxen nach, die sie in anderen Ländern dann nicht so gerne sieht.

Immer wieder Berichte über den Ankauf von Daten-CDs

Vielleicht täusche ich mich ja. Aber nach meinem Eindruck liest man mindestens ein Mal wöchentlich von Daten-CDs die ein Bundesland angekauft hat. Und NRW liegt da auf Platz 1.

Ziel ist wohl, auch den letzten Steuerhinterzieher zur Selbstanzeige zu treiben.

Ich lese die von den Verantwortlichen lancierten Presseberichte allerdings etwas anders: Man fordert "tatgeneigte" Bankmitarbeiter auf, Daten zu stehlen und nach Deutschland zu liefern. Es steckt also ein System dahinter. Und schon stellt sich die Frage, ob nicht spätestens jetzt angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verwertbarkeit der erlangten Datensätze gestritten werden muss.

Samstag, 30. Januar 2016

Steuerstrafrecht - Basics und Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

Diesen Vortrag halte ich am 04.03.2015 in Aachen im Euregionalen Gästehaus Colynshof.

Anmeldungen über den Aachener Anwaltverein.

http://www.aachener-anwaltverein.de/go/veranstaltungen.html

Donnerstag, 21. Januar 2016

Warum ist in vielen Erträgnisaufstellungen nicht drin, was drauf steht?

Die wohl meisten Kunden Schweizer Banken haben ihre Depots nachdeklariert. In Luxemburg und auch in Österreich liegt aber nach meiner Einschätzung noch viel schwarzes Geld. Wer dort sein Schwarzgeld liegen hat, wird handeln müssen, weil der automatische Informationsaustausch kommt.

Wir bei PMPG* haben seit jeher jede Erträgnisaufstellung einer ausländischen Bank sehr kritisch hinterfragt und viele Fehler festgestellt. Immer wieder war nicht drin, was drauf stand. Hätten wir die Fehler nicht korrigiert, wäre die Selbstanzeige wirkungslos gewesen.

Bei Luxemburger Banken stellen wir noch viel öfter fest, dass Erträgnisaufstellungen falsch oder unvollständig sind. Manche Banken stellen erst gar keine zur Verfügung und verweisen auf einen externen Dienstleister, der je angefangene Stunde ein Mehrfaches eines deutschen Steuerberaters berechnet.

Wer rechtzeitig Selbstanzeige erstatten will, muss jetzt ran an den Speck.

Mittwoch, 20. Januar 2016

Rechtshilfe ohne Regeln?

Man lernt nicht aus. Gestern früh erhielt ich einen Anruf von einem Unternehmen, dass Handel mit Unternehmen in der ganzen Welt treibt. Die Steuerfahndung war mit sechs Personen und Notebooks nebst Druckern erschienen. Durchsuchungsbeschluss? Fehlanzeige!

Man müsse Zeugen vernehmen und zwar hier und jetzt. Klar, in einem Handelsunternehmen sitzen Geschäftsführer und Mitarbeiter natürlich den lieben langen Tag auf ihren Stühlen und warten auf die Steuerfahndung.

Ich versteig mich zu der rechtlich zutreffenden Anmerkung, dass selbst ein Durchsuchungsbeschluss nicht dazu berechtigen würde, Besprechungszimmer und dergleichen für Vernehmungen ohne Vorankündigung in Beschlag zu nehmen und vor allen Dingen die Steuerfahndung eine Vernehmung nicht erzwingen könne. Mir wurde geantwortet, dass man gerne sofort die zuständige Staatsanwältin informieren könne, die dann Vorladungen mit einer Frist von zwei Stunden aussprechen würde.

Ich frage mich nun, ob demnächst Hochzeiten oder auch Operationen abgesagt werden müssen, wenn die Steuerfahndung es eilig hat. Und versterben vor der Vernehmung dürfte auch rechtswidrig sein. 

Dienstag, 12. Januar 2016

Es war nur eine Frage der Zeit: Kunden klagen gegen Schweizer Banken

Jahrelang liefen die Geschäfte für die Schweizer Banken bestens. Gerade ihre deutschen Kunden waren froh, einen sicheren Hafen für ihr Geld zu haben. Das nutzten sie dann aus, indem sie die Depots ihrer Kunden zuweilen mehrfach im Jahr drehten, d.h. immer wieder Wertpapiere kauften und verkauften, obwohl dafür kein Anlass bestand. Die Folge waren üppige Provisionen. Den Kunden waren die Hände gebunden. Sie wollten keine Öffentlichkeit.

Nun ist das anders. In der Regel ist das Geld nicht mehr schwarz, sondern weiß. Und schon regt sich was. Nach Medienberichten rollt auf die Schweizer Banken eine Klagewelle zu.

Sonntag, 10. Januar 2016

Ist die Selbstanzeige von Bankkunden Geschichte?

Zwei ganz aktuelle Fälle zeigen mir, dass das nicht der Fall ist. 

In dem einen Fall hat die Mandantin zwei Lebensversicherungen in Luxemburg und meint, damit einstweilen in Sicherheit zu sein. Ist sie nicht. Ab 2017 werden die Rückkaufswerte nach Deutschland gemeldet.

Im anderen Fall wurde das Konto in Luxemburg aufgelöst und das Guthaben nach Übersee übertragen. Mit dem dort geparkten Geld wurde eine Prepaid-Kreditkarte gespeist, die dann von mehreren Personen genutzt wurde. Ermittlungen wegen Geldwäsche in einem EU - Land sind die Folge.


Sonntag, 3. Januar 2016

Keine Vorsätze, aber ein paar Wetten

Ich wette, dass

1.
das deutsche Steuerrecht 2016 nicht einfacher wird,

2.
2016 Steuerbescheide für den Bürger nicht  verständlicher werden,

3.
2016 die Steuerbürger noch stärker unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt werden

4.
und die Steuerverschwendung 2016 nicht aufhören wird.