Montag, 29. Februar 2016

Zahl des Tages: 40 Milliarden Schweizer Franken

Unter der Überschrift "Zahl des Tages" berichtet der Bonner Generalanzeiger heute, dass EU - Bürger mindestens 40 Milliarden Schweizer Franken in die Schweiz und dort gebunkert haben. Herr Walter - Borjans habe dazu laut einem Medienbericht gesagt, dass diese Daten aus den elf Steuer - CDs, die NRW in den letzten Jahren immer wieder gekauft habe, stammen.

Nun hat die EU ja rund 510 Millionen Einwohner. Das relativiert den Betrag von 40 Milliarden. Und es soll ja auch durchaus Leute geben, die völlig legal Geld in der Schweiz angelegt haben. 

Weiter gibt es Menschen, die ihr in der Schweiz angelegtes Geld weltweit investieren. Das dürfen sie. 

Wenn also von "Bunkern" die Rede ist, geht es nur um eins: Das in der Schweiz in Schweizer Franken (!) angelegte Geld unterliegt nicht dem Sofortzugriff und der Kontrolle der Staaten der EU. 

Samstag, 20. Februar 2016

Immer wieder schön: Die Zeitungslektüre am Morgen

Vielleicht sollte ich einfach keine Zeitung mehr lesen. Unter der Überschrift "Länder erzielen einen Milliarden - Überschuss" lese ich heute, dass die 16 Bundesländer das Jahr 2015 mit einem Überschuss von 2,8 Milliarden Euro abgeschlossen haben. 

Da gehören unsere Bundesländer doch eigentlich in den DAX. ...

Tatsächlich ist dieser "Überschuss" aber den Steuerbürgern und nicht den Bundesländern zu verdanken, die mit ihrer täglichen Arbeit dafür sorgen, dass die Steuern sprudeln und von der Politik für allerlei Unsinn eingesetzt werden können. Humanitäre Hilfe nehme ich davon aus. Leider muss man das in diesen Tagen ausdrücklich sagen.

Sonntag, 14. Februar 2016

Ikea spart Steuern - Miese Tricks oder legale Steuervermeidung?

Verschiedene Medien berichten darüber, dass Ikea mit einem "komplizierten Firmengeflecht" seine Steuerlast in Europa "dramatisch" gesenkt hat. Der Titel dieses Beitrag ist einem Bericht in "Die Welt" entlehnt, den ich dem Online-Auftritt dieser Zeit entnommen habe. Man findet ihn hier:


Ikea tut genau das, was jeder vernunftbegabte Mensch tun wird, wenn er dazu die Möglichkeit hat: Steuern sparen! 

Daran kann ich nichts anstößiges finden. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers Regelungslücken zu schließen (wenn er denn will). Und Aufgabe von Beratern ist es, genau diese Regelungslücken zu finden und zu nutzen. 

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und einer Gleichbehandlung kleiner, mittlerer und großer Unternehmen wäre es allerdings angebracht, durch multilaterale Vereinbarungen dafür zu sorgen, dass Gewinne immer in dem Land zu versteuern sind, in dem sie anfallen. Das könnte dann aber dazu verleiten, die Steuersätze anzuheben. 

Nur am Rande sie auch hier noch einmal erwähnt, dass auch Deutschland sog. Patentboxen befürwortet - aber nur wenn es dem deutschen Fiskus nutzt. Ausländische Patentboxen sind böse.

Freitag, 12. Februar 2016

Wenn die Verschärfung der Rechtsprechung der Rechtssicherheit dienen soll

In meinem gestrigen Beiträg habe ich bereits darauf hingewiesen, dass der BGH das Regelbeispiel des großen Ausmaßes im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO nun unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung einheitlich schon ab 50.000 EUR annimmt.

Eines seiner Argumente hierfür ist die Rechtssicherheit. Aha. Und wie haben wir den Betrag ermittelt? Mit dem Würfel? Ein Vergleich mit dem Betrugstatbestand verbietet sich ja, da es zwischen Steuerhinterziehung und Betrug - in der Tat - strukturelle Unterschiede gibt.

Donnerstag, 11. Februar 2016

BGH setzt Grenze für die Steuerhinterziehung im großen Ausmaß nun einheitlich bei 50.000 EUR an!

Lange hat der 1. Strafsenat nichts neues zum Tatbestand der Steuerhinterziehung von sich hören lassen. Mit Urteil vom 27.10.2015 zu 1 StR 373/15 hat er nun entschieden, dass das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000,00 EUR vorliegt. Die bisher für bestimmte Fälle vorgesehene Wertgrenze von 100.000,00 EUR ist damit Geschichte.

Dienstag, 9. Februar 2016

Eine Stimme mit großem Gewicht: Hans-Jürgen Papier hält Barzahlungsobergrenzen für verfassungswidrig

Prof. Dr. Dres. h.c.Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält Obergrenzen für Barzahlungen für verfassungswidrig. Sie seien ein unzulässiger Eingriff in Freiheitsrechte, nämlich die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie.

Besser kann man es nicht ausdrücken!



Montag, 8. Februar 2016

Teil 2: Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Ein Thema für Steuerberater

In meinem letzten Beitrag habe ich mich schon einmal zum Thema Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Steuerberater geäußert. Kaum hatte ich den Beitrag geschrieben, lese ich in einem Forum die Klage eines Steuerpflichtigen, der meint, sein Berater stünde auf der Seite des Finanzamts. Ich folge der Diskussion und lese dann, dass der Berater es offenbar abgelehnt hat, bei der Rückdatierung von Verträgen mitzuwirken. Dem Berater kann ich nur dazu gratulieren, dass er völlig richtig gehandelt hat. 

Es stellt sich aber die Frage, ob der Berater von Anfang an richtig und vollständig beraten hat.

Samstag, 6. Februar 2016

Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Ein Thema für Steuerberater

Ich werde jetzt nicht in den Chor derjenigen einstimmen, die behaupten, dass Steuerberater - und auch Rechtsanwälte - willfährige Gehilfen ihrer Mandanten bei deren Steuerhinterziehungen sind. Für den ganz überwiegenden Teil der Berater, sei es Anwalt, sei es Steuerberater gilt das nicht.

Im Rahmen eines Vortrags habe ich mich wieder mit sog. berufstypischem Verhalten und einer daraus möglicherweise erwachsenden strafbaren Beihilfe auseinandergesetzt. Dabei habe ich dann auch einige Fälle aus meiner eigenen Praxis Revue passieren lassen, in denen der Mandant mit tatkräftiger Unterstützung seines Steuerberaters Steuern hinterzogen hat. In einigen Fällen war der Steuerberater völlig zu Recht Mitbeschuldigter, in anderen zu meinem Erstaunen nicht. 

Als Berater sollte man sich stets vor Augen halten, dass eine Anstiftung - auch das gibt es - und eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder gar eine (mit-) täterschaftliche begangene Steuerhinterziehung berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Zulassung hat.

Kein Mandant kann so lukrativ sein, dass man dafür seine Zulassung auf´s Spiel setzt.

Donnerstag, 4. Februar 2016

Mittwoch, 3. Februar 2016

Barzahlungsobergrenzen und ihre fadenscheinige Begründung

Die Medien berichten, dass die Bundesregierung eine Obergrenze für Barzahlungen im Inland in Höhe von 5.000,00 EUR einführen will und dies mit der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche begründet.

Ich glaube, dass insbesondere das Argument der Terrorismusbekämpfung nur vorgeschoben ist. Sind bislang größere Summen Bargeld von Hand zu Hand gegangen, dann werden künftig eben kleinere Päckchen gepackt. Außerdem sollen auch schon bisher Tarnfirmen usw. von Terroristen und sonstigen Kriminellen für ihre Zwecke genutzt worden sein.

Tatsächlich geht es der Politik nur um eins, nämlich die bessere - am liebsten vollständige - Kontrolle des unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung stehenden Bürgers.

Später kann man das System dann noch verfeinern: Wer Alkoholika kauft und mit seiner Geldkarte bezahlt, bei dem steht spätabends oder frühmorgens die Polizei um die Ecke und macht eine Alkoholkontrolle, wenn der vermeintliche Säufer in seinem Auto ankommt oder mit diesem von seinem Grundstück fährt. Zigarettenkäufer werden ihrer Krankenkasse gemeldet, damit die die Beiträge anpassen kann. Schöne, neue Welt.