Mittwoch, 18. Dezember 2019

Cum Ex jetzt auch in Wiesbaden

Gestern hat das Landgericht Wiesbaden mitgeteilt, dass die Anklage gegen sechs Angeschuldigte zugelassen ist. Die Anklage richtet sich auch gegen einen Rechtsanwalt. Näheres findet man unter beck online.

Der Name des Rechtsanwalts ist bekannt.

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Cum Ex - Die Front bröckelt weiter

Die Süddeutsche Zeitung (neben anderen) berichtet heute, dass das Bankhaus Warburg im Zusammenhang mit Cum Ex - Geschäften erzielte Gewinne an die Finanzverwaltung abführen wolle. Diese Kehrtwende wird Signalwirkung haben.

Dienstag, 3. Dezember 2019

Gute Nachrichten aus dem Bergischen!

Dieser Selbstanzeigenfall hat auf Beraterseite - auch von mir - einiges gefordert. Heute kommt die Aufforderung zur Zahlung der Zuschläge nach § 398a AO - von einem ansonsten gefürchteten Strafsachenfinanzamt.

Alle Bankunterlagen kamen aus Asien und mussten in Zusammenarbeit mit Spezialisten ausgewertet und in Erträgnisaufstellungen (nicht nur) nach deutschem Recht umgesetzt werden. Obendrein waren auch die Gewinneinkünfte aus einer Unternehmensbeteiligung zu korrigieren. Alles in allem also eine nicht leichte Aufgabe.

Darauf werde ich heute ein Gläschen zu mir nehmen.


Samstag, 30. November 2019

Manche mögen es sehr exotisch!

Nach den Panama-Fällen geraten nun (angebliche) Briefkastenfirmen in Belize ins Visier der Steuerfahnder. Das Land NRW hat nach Medienberichten einen Datenträger mit Informationen zu solchen Gesellschaften und deren Begünstigten angekauft. Die Daten werden nun ausgewertet.




Donnerstag, 28. November 2019

Cum Ex: Top-Berater in U-Haft

JUVE berichtet heute, dass der frühere Co-Chef der Steuerabteilung von Freshfields vor einigen Tagen in Untersuchungshaft genommen worden ist. Für einen erfolgsverwöhnten Anwalt ein tiefer Fall. 

Ich denke, dass die Verteidigungsspielräume für die Protagonisten von Cum Ex - Geschäften immer enger werden. Es gilt auch hier: Guter Rat ist teuer, schlechter unbezahlbar.

Montag, 25. November 2019

Nichts ging mehr, daher neuer Versuch: "Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken" am 10.12.2019 beim Freiburger Anwaltverein

Eigentlich sollte und wollte ich dieses Seminar am vergangenen Donnerstag abhalten. Infolge eines schrecklichen Unfalls vor dem ICE-Bahnhof Siegburg/Bonn konnte ich allerdings nicht reisen. Für eine pünktliche Ankunft per Auto war es zu spät.

Mit den Verantwortlichen habe ich mich nun auf den 10.12.2019, 18:00 Uhr, geeinigt. Und damit nichts schief geht: Ich nehme einen Zug gleich morgens.

Wer noch Fortbildungsstunden im Steuerrecht oder Strafrecht braucht, hier gibt es 2,5 Stunden. Und die gestalte ich hoffentlich unterhaltsam.

Samstag, 23. November 2019

Bargeld ist sicher? Nein!

Im steueranwaltsmagazin 5/2019 habe ich einen Beitrag meiner Kollegen Dres. Söffing und Kranz gelesen. Sie berichten über die Besonderheiten Schweizer Banknoten. So werden Banknoten der sechsten Banknotenserie zum 30.04.2020 ungültig.

Wer also eine Selbstanzeige dadurch umgehen wollte, dass er seine Geldanlage in der Schweiz in Bargeld umwandelt und dieses dann bis zum Ablauf von Verjährungsfristen in einem gemieteten Schließfach verwahrt, der hat bald ein Problem. Entweder wird doch noch eine Selbstanzeige erstattet oder aber dass Geld ist weg. 

Samstag, 16. November 2019

Save the date: Seminar zu Strafbarkeits- und Haftungsrisiken beim Aachener Anwaltverein am 13.03.2020

Beim Aachener Anwaltverein ist dieses Tagesseminar zwar noch nicht gelistet. Wir haben uns aber auf diesen Termin bereits verständigt.

Ich werde vor allen Dingen auch neuere Entscheidungen des BGH und ihre Auswirkungen auf die Praxis referieren.

Dienstag, 12. November 2019

Döner macht schöner - Schwarzlöhne mindern Verkürzungbeträge

Mit Beschluss vom 24.07.2019 zu 1 StR 44/19 hat der 1. Strafsenat entschieden, dass gezahlte Schwarzlöhne bei der Berechnung des Verkürzungserfolgs mindernd anzusetzen sind. Das sog. Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO gelte nicht.

Auch diese Entscheidung belegt die nun schon etwas länger zurückliegende Äußerung eines Mitglieds des 1. Strafsenats, wonach man bei sich bietender Gelegenheit dem Kompensationsverbot mehr Kontur geben werde.

Samstag, 2. November 2019

Save the date: "Steuerstrafrecht: Materielles Recht - prozessuale Besonderheiten -Verteidigung"

(Fast) alle Jahre wieder: Am 29.11. und 30.11.2019 werden Hilmar Erb und ich dieses Seminar für die DeutscheAnwaltAkademie durchführen.

Seit unserer ersten gemeinsamen Veranstaltung 2010 hat sich im Steuerstrafrecht sehr viel getan. Und wir geben uns immer alle Mühe, am Puls der zeit zu sein.  

Hier geht es zur Seminarankündigung


Dienstag, 15. Oktober 2019

Wer zu spät kommt, der bestraft sich selbst

Immer wieder erreichen mich Anrufe von Steuerpflichtigen, die mal mehr mal weniger verzweifelt sind.

Erst gestern erreichte mich ein Anruf von einer Dame, die morgen die eidesstattliche Versicherung wegen nicht gezahlter Umsatzsteuer für 2010 (sic!) abgeben soll. Konten sind bereits gepfändet. Die Umsatzsteuer wurde geschätzt, wogegen (wohl) vor Jahren nichts unternommen wurde.

Die Sämniszuschläge übersteigen mittlerweile die Steuerschuld.

Die "Kopf in den Sand" - Methode hilft gerade im Steuerrecht nicht. Und auch ich kann nicht reparieren, was vor Jahren schief gelaufen ist. 




Freitag, 11. Oktober 2019

Skandal - Der Fiskus vergibt keine Kredite

In den vergangenen Tagen bin ich wieder gefragt worden, in wie vielen Raten man denn so seine Steuerschulden bezahlen könne. Es geht um Steuerhinterziehung und insbesondere auch Umsatzsteuer. 

Meine Antwort gefiel dem Fragesteller nicht. Vor allen Dingen - O-Ton - ist sie ihm keine Hilfe.

Mittwoch, 9. Oktober 2019

Spiegel online: Linke beklagen Nachsicht gegenüber Reichen

"Reiche" mit Einkünften über 500.000,00 EUR werden von den Finanzbehörden immer weniger durchleuchtet. Wurden 2009 noch 1650 "Reiche" im Rahmen einer Außenprüfung geprüft, waren es 2018 nur noch 1150. 

Das findet die Partei "Die Linke" nicht gut sagt ihr MdB Fabio de Masi.

Bei "Durchleuchten" und "Reiche" in einem Satz wird mir ehrlich gesagt übel.

500.000,00 EUR sind zwar weit überdurchschnittliche Einkünfte, reich ist man mit einem solchen Einkommen noch lange nicht. Und wenn ich ein solches Einkommen dann z. B. als Fremdgeschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG beziehe, dann werden diese Einkünfte der Lohnsteuer unterworfen. Größere Unternehmen werden regelmäßig geprüft. Warum also muss dann noch der "Reiche" geprüft werden?

Bei dieser Debatte geht es einmal wieder nur um eins: Neid!

Freitag, 27. September 2019

Cum Ex - Neuigkeiten aus Bonn

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute wieder vom vor dem Landgericht Bonn anhängigen Strafverfahren in Sachen Cum Ex. Einer der Angeklagten, das dürfte bekannt sein, äußert sich umfangreich zur Sache und lenkt das Interesse nun auch auf die Deutsche Bank. 

Zwei Einheiten seines früheren Arbeitgebers Ballance seien praktisch Außenstellen der Deutschen Bank gewesen. Die Bank habe aus Cum Ex - Geschäften feste Gewinnbeteiligungen gezogen; ein Dokument hierzu habe aber nie gesehen.

Es bleibt spannend. 


Dienstag, 10. September 2019

Cum Ex die nächste Nachricht: Commerzbank wird durchsucht

Focus online und Handelsblatt berichten, dass heute die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt/Main im Zusammenhang mit Cum Ex - Geschäften durchsucht wird. 

Das Thema Cum Ex wird uns nach meiner Einschätzung noch länger beschäftigen. 

Freitag, 30. August 2019

Cum Ex: Freshfields einigt sich mit dem Insolvenzverwalter der Maple Bank auf 50.000.000,00 EUR

Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hat Freshfields wegen (angebliche) fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Cum Ex - Geschäften auf jedenfalls 95.000.000,00 EUR in Anspruch genommen. Nun hat man sich auf 50.000.000,00 EUR geeinigt.

Das berichtet u. a. die Juve.


Samstag, 17. August 2019

21.08.2019 - Interview mit Foerde-Radio

Es geht (nicht nur) um Rechtsschutzversicherungen für Strafrechtsfälle bzw. Strafrechtsschutz. Zur Sprache kommen insbesondere auch die Probleme, die auf einen Beschuldigten in Ermittlungsverfahren zukommen.

Die Sendung beginnt um 19:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr.

Montag, 1. Juli 2019

Cum Ex - Landgericht Bonn will Haftung der Banken prüfen

Aus der heutigen Süddeutschen Zeitung:

Die Bonner Strafkammer will offenbar gleich den ersten Cum-Ex-Prozess nutzen, um zu entscheiden, wer am Ende alles haften müsste für den Griff in die Staatskasse. Die Basis dafür liefern die Abschnitte 73a und 73b des Strafgesetzbuches. Darin ist festgelegt, dass und wie Täter, Teilnehmer und andere Profiteure von illegalen Geschäften haftbar gemacht werden können. Das geschähe dann im Wege der "Einziehung" von Vermögen; als Ausgleich für den angerichteten Schaden. Der Paragraf 73 und seine Nebenbestimmungen machen das leichter möglich, als es früher der Fall war. Mit diesen sehr weit gefassten Vorschriften könnte der Staat wieder zu seinem Geld kommen. Deshalb könnte es nun ernst werden für die Finanzbranche.

Weiteres unter Süddeutsche Zeitung.

Das wird spannend.

Sonntag, 30. Juni 2019

Stichtag 1. Juli 2019 - Auswertung der Daten aus dem automatischen Informationsaustausch

Ab morgen wird - so wörtlich die Welt am Sonntag - ein gewaltiger Datenschatz gehoben. Es geht um die Finanzdaten, die dem Bundeszentralamt für Steuern in den letzten Jahren im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zu Auslandsanlagen von in Deutschland Steuerpflichtigen in den vergangenen Jahren (seit 2014) erhalten hat.

Bislang konnten diese Daten nicht ausgewertet werden, weil die dafür erforderliche Software nicht zur Verfügung stand. Das ist nun anders.

Der in dem Artikel zitierte Kollege, Herr Weber-Blank aus Hannover, weist zutreffend darauf hin, dass Betroffene nicht unüberlegt reagieren dürfen. Falsch sei es, "direkt zum Telefonhörer zu greifen und das Finanzamt anzurufen und alles einzuräumen." Das ist völlig richtig und zwar ganz unabhängig davon , ob man schon Post erhalten hat oder nicht. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nämlich an viele Voraussetzungen geknüpft. Und die kann man mit einem Anruf beim Finanzamt ganz sicher nicht erfüllen.

Bleibt anzufügen, dass z. B. in Rheinland-Pfalz die Behörden so vorgehen wollen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch noch nach dem ersten Anschreiben der Finanzverwaltung möglich sein soll. Ob man bis zu diesem Schreiben warten sollte oder aber auf diese Ankündigung vertrauen darf, steht auf einem anderen Blatt. 


Donnerstag, 27. Juni 2019

Steuerstrafverfahren gegen Alfons Schubeck

Heute berichten die Medien über Durchsuchungen bei Alfons Schubeck. Es soll um Steuerhinterziehung in Höhe von "knapp" einer Million Euro gehen.


Mittwoch, 26. Juni 2019

Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt

Ich habe hier kürzlich über das - sagen wir einmal - selbstbewusste Auftreten eines Sachgebietsleiters Steuerfahndung berichtet, der meinte, "so könne ich vielleicht mit einem Staatsanwalt sprechen, nicht aber mit der Steuerfahndung." Nicht wörtlich, aber sinngemäß fügte er hinzu, dass die SteuFA machen können, was sie wolle.

Woher kommt diese Hybris? 

Nach meiner Einschätzung hat das sehr viel mit dem Ansehen der Steuerfahndung innerhalb der Finanzverwaltung zu tun. Was die Steuerfahndung sagt, ist im Regelfall Gesetz. In der überwiegenden Zahl der Fälle gewährt die Strafsachenstelle Akteneinsicht nur, wenn die zuständigen Fahnder zustimmen. M. a. W.: Die gesetzliche Rollenverteilung wird damit negiert.

Und genau hierin dürfte das Problem in meinem Fall liegen. Auch ein Staatsanwalt ist für den fraglichen Sachgebietsleiter ein Handlanger der Steuerfahndung. 

Zwischenzeitlich wurde er auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. 

Mittwoch, 19. Juni 2019

Cum-Ex-Anklage zugestellt

Der Bonner General-Anzeiger berichtet in seiner gestrigen Ausgabe von der Zustellung der Anklageschriften durch das Landgericht Bonn an zwei britische Staatsangehörige.

Sie werden beschuldigt, in 34 besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung einen Schaden von440 Millionen Euro verursacht zu haben.

Dienstag, 18. Juni 2019

Rechtsanwälte und Steuerberater im Visier der Ermittlungsbehörden

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Ermittlungsbehörden den Berater (Rechtsanwalt und/oder Steuerberater) gerne "mitverhaften", d. h. ihn wegen Mittäterschaft oder Beihilfe verfolgen. Das macht für die Ermittlungsbehörden auch manches einfacher: Auf eine Beschlagnahmefreiheit nch § 97 Abs. 1 StPO kann sich der Berater dann nicht mehr berufen, wie sich aus § 97 Abs. 2 StPO ergibt.


Erfahrene Verteidiger sind bei alledem teuer, aber ihr Geld wert. Denn guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar. Und Verteidigerhonorare auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung - die wird jeder versierte Verteidiger verlangen - können in komplexeren Fällen durchaus sechsstellig ausfallen.



Eine umfassende Rechtsschutzversicherung sollten Berater daher abschließen.

Dienstag, 11. Juni 2019

So redet man nicht mit der Steuerfahndung!

Als ich heute den zuständigen Sachgebietsleiter zu dem Sachverhalt, der Gegenstand meines vorausgegangenen Posts ist, anrief, um die Dinge zu klären und darauf hinwies, dass das Verhalten der Steuerfahndung schlicht rechtswidrig sei, erwiderte er, dass man so nicht mit der Steuerfahndung rede. So könne ich allenfalls mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt sprechen.

Aha. Das werde ich gerne tun.

Freitag, 7. Juni 2019

Wenn Steuerfahnder sagen: "Wir dürfen das."

Dann dürfen sie es noch lange nicht. Diese Erfahrung mussten diese Woche zwei Fahnder machen. Sie hatten sich zur Niederlassung eines Unternehmens begeben und wollten dort ohne Vorankündigung eine Mitarbeiterin vernehmen. 

Das sorgte aus verständlichen Gründen für Unruhe. In einem Telefonat verstieg sich einer der Herren sogar zu der Behauptung, man dürfe und werde die Mitarbeiterin mitnehmen, nachdem 1. auf das Hausrecht des Unternehmens und 2. auf die Üblichkeit der Ladung von Zeugen hingewiesen wurde. Mit ein klein wenig weiterem Aufwand konnten die Herren dann doch davon überzeugt werden, dass die Zeiten, in denen man Menschen ohne richterlichen Beschluss von ihrem Arbeitsplatz abführen kann, in allen Teilen Deutschlands doch schon länger vorbei sind.




Dienstag, 28. Mai 2019

Sorgfalt wird (weiter) überschätzt

Und schon landet der nächste Durchsuchungsbeschluss auf meinem Tisch, der es in sich hat.

Im Zusammenhang mit einem Panama Papers - Fall, also Steuerhinterziehung, wird einen Durchsuchungsbeschluss "wegen des Verdachts der Hehlerei" erlassen.

Obendrein handelt es sich um einen sog. Nichtabgabefall, d. h. der Beschuldigte hat keine Steuererklärungen abgegeben. Gleichwohl wird der Durchsuchungsbeschluss damit begründet, dass im Rahmen von Einkommensteuererklärungen unrichtige bzw. unvollständige Angaben gemacht worden sind.

Ich habe gerade - wieder - ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln. Beim nächsten ähnlichen Beschluss erstatte ich Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Mittwoch, 15. Mai 2019

Sonntag, 12. Mai 2019

Gewerbesteuer sparen in einer Steueroase rückt in den Fokus der Ermittlungsbehörden

Nicht jeder weiß, dass es auch in Deutschland Steueroasen gibt. Einkommensteuer, Umsatzsteuer und auch Körperschaftssteuer werden bundesweit mit den gleichen Steuersätzen erhoben. Bei der Gewerbesteuer ist das anders. Die wird von den Gemeinden erhoben. Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG verbürgt das Recht der Gemeinden, den Hebesatz für die Gewerbesteuer selbst zu bestimmen. 

So beträgt der Gewerbesteuerhebesatz in Bonn stramme 490 % und in Köln  475 %. Vor den Toren dieser Städte ist es nicht unbedingt billiger. Hürth hat einen Hebesatz von 480 %. Gemessen an diesen Hebesätzen gibt es aber auch echte Schnäppchen wie z. B. die Gemeinde Grafschaft in Rheinland-Pfalz. Die ist einen Steinwurf von Bonn entfernt und verlangt nur 330 %. Linz am Rhein und Remagen sind auch ganz in der Nähe und mit einem Hebesatz von 365 % nicht viel teurer.  Alle Zahlen habe ich aus dem WWW.

Unternehmer machen sich das Gefälle der Hebesätze gern zunutze. Viele tun das ganz legal, andere schlagen über die Stränge und fingieren einen Sitz oder eine Betriebsstätte in einer Oase. Und letztere rücken nun in den Fokus der Strafsachenfinanzämter, wie aus berufenem Mund anlässlich der Kölner Tage Steuerfahndung berichtet wurde.


Freitag, 10. Mai 2019

Kölner Tage Steuerfahndung 2019

Gestern und heute hat das Stelldichein der Steuerstrafrechtler zum wiederholten Mal unter der sehr professionellen Tagungsleitung der Kollegen Heuel und Dr. Spatscheck in Köln stattgefunden.

Vom Cum-Ex über Kassennachschau bis Umsatzsteuerkarussell war für jeden etwas dabei. Und auch der Austausch (nicht nur) mit Kollegen war wie immer eine tolle Sache. 

Montag, 29. April 2019

Update: Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerpflichtigen und einem Richter?

Zu diesem Post vom 31.03.2019 darf ich mitteilen, dass das OLG die sofortige Beschwerde aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen hat.


Damit ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei und den werden wir gehen, nachdem eine Rechtsprechungsrecherche ergeben hat, dass das Bundesverfassungsgericht sich a) mit Fällen der Besorgnis der Befangenheit schon mehrfach beschäftigt hat und b) auch mehrfach schon im Sinne des Beschwerdeführers entschieden hat.






Sonntag, 21. April 2019

Vorträge beim Kölner und beim Freiburger Anwaltverein

Nach bisherigen Planungen werde ich am 10.10.2019 (Köln) und am 21.11.2019 (Freiburg) zu Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern vortragen. Im Rahmen des Vortrags werde ich - auch - aufzeigen, wie schnell man nach der Rechtsprechung zum sog. faktischen Geschäftsführer wird.

Dienstag, 16. April 2019

Neulich bei der kleinen Strafkammer

Es gibt Fälle, die kann man sich nicht ausdenken. Ein Kollege - erfahrener Steuerstrafrechtler - versucht dem Vorsitzenden zu vermitteln, dass die Kammer nicht nur den Sachverhalt ermitteln müsse, sondern auch anhand der maßgeblichen Normen des Steuerrechts ermitteln müsse, ob und ggfls. in welcher Höhe eine Steuerverkürzung eingetreten sei. Damit hat der Kollege absolut recht, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des BGH ergibt.

Was macht der Vorsitzende? Vernimmt die anwesende Dame von der Strafsachenstelle als Sachverständige! Und ich dachte immer "iura novit curia" oder auch "das Gericht kenn t das Recht".

Donnerstag, 11. April 2019

Cum Ex, die nächste Nachricht

Es gab am Dienstag eine Razzia, über die Spiegel online berichtet. Näheres finden Sie hier:


Immerhn findet sich am Ende des Texts ein Hinweis darauf, dass die Zulässigkeit der Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich nicht geklärt ist. Immerhin!

Freitag, 5. April 2019

Erste Anklage im Cum-Ex-Skandal

Das ist die Überschrift eines Beitrags im Wirtschaftsteil des Bonner General-Anzeigers vom 4. April 2019. Im Text geht es dann munter weiter mit der Aussage, die Cum-Ex-Geschäfte würden schon heute als größter organisierter Steuerbetrug gelten und - Achtung - sie seien schändlich. Zitiert wird auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, die von Steuerraub spricht. In etwa gleichlautende Berichte finden sich auch in anderen Presseerzeugnissen.

Im Zusammenhang mit Steuern wird ja gern von Betrug und Raub gesprochen. Dahinter steht das - aus meiner Sicht - verquere Denken, dass derjenige, der Steuern nicht zahlt, dem Staat und der Allgemeinheit etwas wegnimmt. Nein, tut er nicht. Es ist sein Geld. Auf einem anderen Blatt steht, ob und ggfls. wieviel er davon an den Staat abführen muss. 

Wenn die Medien im Zusammenhang mit Steuern von Betrug, Raub und Skandal sprechen, differenzieren sie in der Regel  nicht zwischen legaler Steuervermeidung und strafbarer Steuerhinterziehung. Beides ist böse! Und das ist der Zeitgeist.

Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften gehen sie aber noch weiter: Sie übernehmen ohne jede sachliche Überprüfung, was ihnen von den Ermittlungsbehörden und Politikern eigeflüstert wird. Nirgends habe ich bislang z. B. etwas über die Abwicklung von Wertpapiergeschäften gelesen. Damit müsste man sich aber auseinandersetzen, wenn man die Behauptungen der Behörden überprüfen wollte.  

So geht Medienberichterstattung. Nicht.

Sonntag, 31. März 2019

Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerpflichtigen und einem Richter?

Vorab: Nicht alle Richter sind so, wie nachstehend dargestellt. Vor allen Dingen sind die Richter an den Finanzgerichten sehr akkurat und in 99 % der Fälle bestens vorbereitet.

Steuerpflichtige müssen Fristen einhalten, sämtliche Einkünfte in ihren Erklärungen auf den Cent genau angeben, Rückfragen der Finanzverwaltung vollständig und richtig beantworten und sich in Geduld üben, wenn Bescheide zu ihren Gunsten aus welchen Gründen auch immer nicht zeitnah erlassen werden.

Nun könnte man meinen, dass auch Richter immer sorgfältig arbeiten müssen. Ein Fall an einem Landgericht in einer Landeshauptstadt an einem sehr großen Fluss - wir sprechen nicht von Mainz - belegt etwas anderes:

Gegen einen von mehreren Durchsuchungsbeschlüssen des im gleichen Hause ansässigen Amtsgerichts (Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers) wird Beschwerde eingelegt, weil die Begründung - es geht um Steuerrecht - schlicht hanebüchen ist. Nach acht Monaten und zwei Wochen entscheidet der zuständige Spruchkörper des Landgerichts. Er entscheidet aber zu einem anderen Durchsuchungsbeschluss als dem angefochtenen. Damit nicht genug: Es wird dann auch gleich noch ein Schriftsatz des Beschwerdeführers erwähnt, den es nicht gibt. Allerdings entspricht das Datum dieses angeblichen Schriftsatzes dem des angefochtenen Beschlusses. Auch wird eine neue Steuer namens Kapitalsteuer vom Spruchköper  erfunden und ein Kleidungsstück - Mantel - erwähnt, so dass aus Sicht des Spruchkörpers kein Zweifel daran bestehen kann, das ein Abgrund von allerschändlichster Steuerhinterziehung im Grunde schon bewiesen ist.

Eigentlich müsste der Beschwerdeführer ja schon froh sein, dass nicht weitere Kleidungsstücke mit Ziel einer doppelten Besteuerung oder - besser - lebenslangen Inhaftierung bei vollständiger Enteignung angeführt werden. Ist er aber nicht und besorgt, dass die Kammer befangen ist, was er dann auch durch seinen Verteidiger zu Papier bringen lässt. Es folgen gleichlautende dienstliche Äußerungen der dem Spruchkörper angehörenden Justizpersonen. Sie teilen mit, dass man übersehen habe, gegen welchen der zahlreichen Beschlüsse sich die Beschwerde richte. Hierzu teilt der Verteidiger mit, dass man das hätte leicht erkennen können, weil das Aktenzeichen des angefochtenen Beschlusses ganz oben in der Beschwerdeschrift angegeben sei.

Ein anderer Spruchkörper hat nun erklärt, dass bei umfangreichen Akten und einer Mehrzahl von Durchsuchungsbeschlüssen es ja durchaus vorkommen könne, dass Richter über etwas entscheiden, was gar nicht Beschwerdegegenstand ist. Und auch die Erwähnung von tatsächlich nicht existierenden Schriftsätzen sei völlig unverdächtig, wobei mit Kapitalsteuer dann auch die Kapitalertragssteuer gemeint sei, was doch auf der Hand liege. Sorgfältig arbeiten müssten Justizpersonen also nicht. Die Besorgnis des Beschwerdeführers sei völlig unbegründet. Zwischen den Zeilen könnte man noch lesen, dass Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG völlig überschätzt werden.

Dass die Kapitalertragsteuer eine  besondere Erhebungsform der Einkommensteuer ist, die entweder vom Schuldner der Kapitalerträge oder von einem Kreditinstitut für Rechnung des Gläubigers einbehalten und abgeführt wird, fällt wahrscheinlich aus Sicht der entscheidenen Justizpersonen in das Geheimwissen dubioser Kreise. 

Ich bin mir sicher, dass die beteiligten Spruchkörper fortan Steuerpflichtigen mit größter Nachsicht begegnen, gibt es doch so viele Vorschriften im Steuerrecht. Da kann man doch einmal etwas übersehen.  

Samstag, 30. März 2019

Cum Ex - Wo Rauch ist auch ein Feuer?

In den letzten Tagen habe ich mich mit den Cum Ex - Fällen (bzw. dem, was unter dieser Bezeichnung in den Medien verbreitet wird) näher beschäftigt.

Und siehe da: Es ist dann doch nicht so einfach wie manche meinen oder sogar behaupten.

Cum grano salis: Vielfach kann eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und damit ein Steuerschaden nicht belegt werden. Die Ermittlungsbehörden verfahren insoweit nach dem Motto "Wo Rauch ist auch ein Feuer".


Montag, 18. März 2019

Schlau ist nicht immer schlau genug

Gestern hat mich eine Diskussion an einen besonderen Fall erinnert. Der von mir verteidigte Unternehmer führte mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen, führte keine Fahrtenbücher und machte für alle Fahrzeuge den vollen Betriebsausgabenabzug geltend und zwar ohne jegliche private Nutzung. 

Eines der Fahrzeuge wurde von seinem Sohn allein genutzt. Der studierte in einer Stadt weitab vom Sitz des Unternehmens. Natürlich wurden auch alle Verwarnungsgelder für Falschparken als betrieblich veranlasst gebucht.

Mein Mandant wunderte sich, dass das im Rahmen einer Betriebsprüfung thematisiert wurde. Und dann kam dann auch noch - auch wegen anderer Dinge - die Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Ja, haben die denn nichts besseres zu tun? Das war seine erste Frage an mich. 

Donnerstag, 14. März 2019

§ 166 AO - Große Gefahren für Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH

Heute habe ich wieder einen Fall verhandelt, in dem es - auch - um Anmeldungen von Steuerforderungen gegen eine GmbH zur Insolvenztabelle geht.

Was viele Geschäftsführer einer GmbH in Insolvenz nicht wissen: Sie bleiben Geschäftsführer und müssen ggfls. von der Finanzverwaltung im Insolvenzverfahren angemeldeten Steuerforderungen widersprechen. Tun sie das nicht und werden die Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt, sind sie bei einer etwaigen Haftungsinanspruchnahme mit Einwendungen gegen die Steuerforderungen an sich nach § 166 AO ausgeschlossen.

Das kann bedeuten, dass man als Geschäftsführer im Wege der Haftung etwas zahlen muss, obwohl die Steuerforderung nicht oder nicht in voller Höhe gerechtfertigt ist.

Die Erfahrung zeigt, dass Insolvenzverwalter vielfach Forderungen der Finanzverwaltung nicht widersprechen und auch die Geschäftsführer auf deren Rechtsstellung nicht hinweisen. Damit befördern sie den fatalen Irrglauben, man müsse sich als Geschäftsführer einer insolventen GmbH nicht mehr kümmern.

Dienstag, 12. März 2019

Steuerrecht – Terra incognita im Strafverfahren?

Unter dieser Überschrift wird im AO-StB 4/2019 (Otto-Schmidt-Verlag) ein Beitrag erscheinen, in dem ich über Erfahrungen mit Strafgerichten in Steuerstrafsachen berichte.

Zuweilen kommt gefühltes Steuerrecht zur Anwendung oder aber Richter erklären frank und frei, sie verstünden von Steuerrecht nichts. Das sind keine guten Nachrichten für den Rechtsstaat.


Sonntag, 10. März 2019

FOM Aachen - Vorlesung Wirtschafts- und Unternehmensethik

Gestern habe ich mit meinem Kollegen Alexander Radke, Aachen, bei der FOM Aachen die erste von insgesamt sechs Vorlesungen zum Thema Wirtschafts- und Unternehmensethik gehalten.

Es ist sehr erfrischend, mit jungen Leuten einmal über Themen zu diskutieren, die dann doch nicht ganz so abseits von der täglichen Berufspraxis liegen, wie man auf den ersten Blick meinen könnte.

Ich freue mich auf die nächsten fünf Termine.

Montag, 11. Februar 2019

beA - Störungen am laufenden Band

Stümper am Werk:



Aber zahlen dürfen wir. 

BTW: Die Kölner Kammer will ihre Immobilie verkaufen. Nein, das ist keine gute Nachricht. Sie löst sich nicht auf. Sie will nur umziehen. Spötter behaupten, der Umzug sei wichtig, damit die Geschäftsführung näher an der umliegenden Gastronomie residiert.



Freitag, 25. Januar 2019

Steuerhinterziehung kostet EU-Staaten 825 Milliarden im Jahr

So titelt heute Spiegel online. Den Beitrag finden Sie hier.

Hintergrund ist eine Studie, die die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament in Auftrag gegeben hat.

Im Bericht wird dann u. a. auch dargestellt, wie hoch der Turm von aufeinander gestapelten 500 Euro-Scheinen wäre, wenn man eben 825 Milliarden aufstapelt. Wie geschätzt wurde, bleibt allerdings im Dunkeln. Erwähnt wird aber, dass es auch nur 750 Milliarden oder auch mehr, nämlich 900 Milliarden, sein könnten. Aha!

Breiten Raum nimmt dann noch ein Fünf-Punkte-Plan der Sozialdemokraten ein, der an Allgemeinplätzen nicht zu überbieten ist.  So sollen u. a. fragwürdige Steuerregelungen abgeschafft werden.  

Ich halte es ja für äußerst fragwürdig, dass dem Steuerbürger über allerlei Steuern weit mehr als die Hälfte seines Einkommens weggenommen wird. Aber ich bin ja auch kein Sozialdemokrat.

Sonntag, 6. Januar 2019

Die frisierte Akte und ihre Rechtfertigung

Ende November habe ich bereits berichtet, dass ein Kölner Finanzamt der Auffassung ist, es müsse keine vollständige Akte vorlegen. Nun rechtfertigt das Amt dies mit § 86 Abs. 2 Satz 1 3. Alt. FGO, der da lautet:

"Wenn das Bekanntwerden von Urkunden, elektronischer Dokumente oder Akten oder von Auskünften dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde oder wenn die Vorgänge aus anderen Gründen als nach Absatz 1 nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen, kann die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente und die Erteilung der Auskünfte verweigern."

In der (zutreffenden) Kommentarliteratur wir zu § 86 Abs. 2 Satz 1 3. Alt. FGO ausgeführt, dass eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und dem Interesse des Rechtssuchenden stattzufinden habe. Es sei ein strenger Maßstab anzulegen. Als geheimzuhaltende Akten werden dann Akten von Nachrichtendiensten und der Schutz von V-Leuten genannt. Prüfungsakten sind nicht geheim - und um solche geht es hier u. a.

Den Antrag nach § 86 Abs. 3 FGO habe ich gestellt.