Montag, 30. April 2018

Neues von der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer genießt Vertrauen? Meins nicht!


Transparenz ist nicht gefragt. Aber ganz sicher wird sich die BRAK zu gegebener Zeit mit salbungsvollen Worten und ernsten Blicken für Rechtsstaat und Transparenz anderenorts einsetzen.

Gehen Sie bitte weiter! Hier gibt es nichts zu sehen.

Wieso denke ich gerade an Max Liebermann? Es wird mir sicher einfallen.

Mittwoch, 18. April 2018

Hinweis in eigener Sache

Bitte beachten Sie: Sie erreichen mich aktuell unter 0221 986 53 921. Die Portierung meiner Rufnummer 0221 282 753 0 zu meinem neuen Anbieter steht noch aus.

Dienstag, 17. April 2018

Steuerrechtliche Ratschläge auf Facebook

Ich bin ja seit ein paar Wochen zurück "auf Facebook" und lese da den einen oder anderen Beitrag. Heute stolpere ich über den Beitrag eines Anwaltskollegen, der sich u. a. mit Arbeitsrecht, aber z. B. auch Verkehrsrecht beschäftigt.  Das ist ehrenhaft.

Er schreibt darüber, dass vermögende Deutsche mit weniger als 10 Millionen Schweizer Banken meiden sollten. Sie würden da nicht gut bedient und sollten daher mit ihrem Geld in Deutschland bleiben. Da würden sie als Mensch behandelt und zuverlässig betreut. Außerdem stelle sich die Frage, was zu tun sei, wenn die Formulare/Mitteilungen der ausländischen Bank nicht mehr zu den hiesigen Anforderungen passen.  

Mit Formulare/Mitteilungen meint er wahrscheinlich Erträgnisaufstellungen ausländischer Banken. Ja, die waren anfangs nicht so richtig gut. Aber jedenfalls die großen Banken in der Schweiz haben dazugelernt und auch die deutschen Pendants der Erträgnisaufstellungen sind lange nicht immer richtig. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand können Erträgnisaufstellungen ausländischer Banken von spezialisierten Beratern überprüft und angepasst werden. Ich kann da auf eine exzellente Steuerberaterin in meinem Netzwerk zurückgreifen.

Was die Beratung durch ausländische Banken und Vermögensverwalter anlangt, kann ich nur sagen: Es kommt darauf an. Es gibt - wie auch in Deutschland - sehr gute, gute, mittelmäßige und schlechte. Ich kenne Vermögensverwalter im Ausland gegen die sehen inländische alt aus und umgekehrt.

Und, dass für einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen (grundsätzlich) das Welteinkommensprinzip gilt, scheint der Kollege auch noch nicht gehört zu haben. 

Mittwoch, 11. April 2018

Herr Fahrenschon muss vor Gericht

Herr Fahrenschon ist der ehemalige Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Und Finanzminister in Bayern war er auch schon.

Mit den Fristen, die er bei der Abgabe seiner Steuererklärungen zu beachten hat, hat er es nicht so genau genommen und sich einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung eingefangen. Gegen den hat er Einspruch eingelegt. Ob er § 370 Abs. 4 AO kennt, weiß ich nicht. Der Einspruch gegen den Strafbefehl könnte ein Indiz sein, dass dagegen spricht, wenn man bedenkt, dass Herr Fahrenschon seine Fristversäumnisse in den Medien als lässliche Sünde, aber auf keinen Fall als Straftat angesehen hat.

Er will die große Oper und bekommt sie. Für die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München sind zwei Tage angesetzt.


Sonntag, 8. April 2018

Vorankündigung: Beitrag zum äußeren Betriebsvergleich und "privaten" Richtsatzsammlungen in AO-Steuerberater 5/2018

Wer kennt sie nicht die Betriebsprüfungen in der Gastronomie, in denen der Prüfer mit der Richtsatzsammlung schwenkt. 

Nun gibt es aber auch Fälle, in denen dem Prüfer die Sätze der Richtsatzsammlung nicht gefallen und er auf eigene Erfahrungen zurückgreifen will. Damit setze ich mich in einem Beitrag auseinander, der (voraussichtlih) im Mai-Haft des AO-Steuerberaters erscheinen wird.