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Sonntag, 14. Januar 2018

Sondierungsergebnis: Versteckte Steuererhöhung

Die Spitzen von CDU und SPD wollen uns verkaufen, dass keine Steuererhöhungen gibt. Gibt es aber doch - für Spitzenverdiener, also Leute, die mehr als 60.000,00 EUR bzw. als Ehepaar mehr als 120.000,00 EUR zu versteuern haben.

Für diese Spitzenverdiener wird nämlich der Solidaritätszuschlag nicht abgeschafft. Und das ist nichts anderes als eine Steuererhöhung, weil er für alle anderen nämlich wegfällt oder reduziert wird.


Donnerstag, 7. Juli 2016

BFH versagt vorläufigen Rechtsschutz gegen Solidaritätszuschlag

Mit Beschluss vom 15.06.2016 zu II B 91/15 hat der Bundesfinanzhof  (BFH) vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt.

Das überrascht nicht. Bereits 2011 hat der BFH entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungskonform ist. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen den Solidaritätszuschlag nicht angenommen.