Mittwoch, 6. April 2022

Hanno Berger vor Gericht - Der Skandal hinter dem Skandal

Die Medienberichterstattung zumVerfahren gegen Hanno Berger kann bei einem unbefangenen Betrachter der Eindruck erwecken, Hanne Berger sei der Staatsfeind Nr. 1. Ich will nicht ausschließen, dass sie vom Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 09.03.2021 zu 2 Ws132/20 und insbesondere von dessen Wortlaut inspiriert ist.

Die Einordnung der Cum Ex - Geschäfte als Steuerhinterziehung ist höchstrichterlich bestätigt. Gleichwohl wird bei einem jeden Beschuldigten zu prüfen sein, ob und wie er sich - vorsätzlich - an Steuerstraftaten beteiligt hat.

War´s das? Nein! Der zitierte Beschluss des OLG Frankfurt/Main ist ein Skandal. Er bricht mit dem auch vom BGH getragenen Konsens, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung den des Betruges verdrängt. Natürlich darf jedes Gericht eine Rechtsprechungsänderung anstoßen. Darum ging es dem OLG aber nicht. Der Betrugsvorwurf wurde allein mit dem Ziel erhoben, die Auslieferung von Hanno Berger zu erreichen. Mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung allein wäre sie nämlich nicht zu erreichen gewesen.

Und das ist ein Skandal! 

Der Rechtsstaat ist nämlich für alle da.