Es gab am Dienstag eine Razzia, über die Spiegel online berichtet. Näheres finden Sie hier:
Immerhn findet sich am Ende des Texts ein Hinweis darauf, dass die Zulässigkeit der Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich nicht geklärt ist. Immerhin!
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht