Samstag, 18. Januar 2020

Cum-Ex: Die Folgen für beratende Anwälte

Unter diesem Titel hat mein Kollege Prof. Dr. Römermann in der Legal Tribune Online einen Artikel verfasst, in dem er sehr gut zusammenfasst, was den in den Fokus geratenen Beratern neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen so alles noch blühen kann.

Den Beitrag findet man hier.

Ich möchte aber ergänzen, dass auch in Betracht kommt, die betroffenen Kollegen als Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung für etwaige Steuerausfälle nach §§ 71, 191 AO in Haftung zu nehmen. Das ist bei den in Rede stehenden Beträgen sicherlich kein kleines Problem.

Und eine Restschuldbefreiung gibt es in diesen Fällen nicht, wie sich aus § 302 Nr. 1 AO ergibt.

Freitag, 17. Januar 2020

Kontoauskünfte dauern zu lange

Das sagt Oberstaatsanwalt Paintinger von der Staatsanwaltschaft München I.

Innerhalb Deutschlands dauere es vier bis 16 Wochen bis Banken die Auskünfte erteilen, innerhalb der EU 16 Wochen und bei Banken außerhalb der EU dauere es mindestens ein Jahr, zuweilen gäbe es von dort aber gar keine Auskunft. Dre Gesetzgeber müsse eine Frist von zwei Wochen vorsehen. Dass die Frist nur für deutsche Banken gelten soll, ist zu vermuten. Dem mir vorliegenden Bericht bei beck.online ist das nicht zu entnehmen.

Nun habe ich ja ein wenig Praxiserfahrung. Und die sagt mir, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle Anfragen an Banken gestellt werden und nicht etwa nur, wenn der Fall dafür Anlass gibt. Zuweilen ist es auch so, dass Banken angefragt werden, zu denen seit Jahren keine Geschäftsbeziehung mehr besteht. Da muss dann auch in der intern recherchiert werden. 







Donnerstag, 16. Januar 2020

BFH: Ein Tabelleneintrag kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten

Der BFH hat bereits 2017 entschieden, dass § 166 AO auch für widerspruchslose Anmeldungen zur Insolvenztabelle gilt. Viele Geschäftsführer von insolventen GmbHs können daher im Haftungsverfahren nach §§34. 69, 191 AO keine Einwände gegen die Steuerforderung an sich Einwendungen erheben.

Ergänzend hat der BFH nun am 17.09.2019 zu VII R 5/18 entschieden, dass der Geschäftsführer, der selbst Gläubiger ist, an den Tabelleneintrag nach § 178 Abs. 3 InsO gebunden ist.

Auch darauf werden Insolvenzverwalter einen Geschäftsführer nicht, jedenfalls selten hinweisen. Umso mehr sind Berater und Verteidiger eines betroffenen Geschäftsführers gefordert.

Donnerstag, 2. Januar 2020

Unternehmer - Die Hilfsbeamten der Finanzverwaltung

Hilfsbeamter ist ein heute nicht mehr gebräuchlicher Begriff. Polizisten wurden als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft bezeichnet.

Der Begriff ist für mich aber auch heute noch aktuell. Unternehmer sind Hilfsbeamte. Warum? Ganz einfach: Sie machen für den Staat die Arbeit - ohne Bezahlung. Allmonatlich berechnen sie auf die von Ihnen gezahlten Löhne und Gehälter anfallende Lohnsteuer, melden diese bei zuständigen Finanzamt an und führen sie dorthin ab. Die Finanzverwaltung weiß nun, wer was verdient und hat das Geld schon in der Tasche. 

Und wehe der Unternehmer macht einen Fehler. Dann haftet er und ein Steuerstrafverfahren ist auch nicht fern.

Muss das so sein? Nein! Ich meine, der Staat sollte die Frage der von Arbeitnehmern zu zahlenden Steuern mit diesen direkt klären. Er könnte z. B. von Arbeitnehmern genau wie von Unternehmern Einkommensteuervorauszahlungen verlangen. Die Lohnsteuer ist im Grunde nämlich nichts anderes als eine Einkommensteuervorauszahlung, die allerdings für den Unternehmer mit viel Aufwand verbunden ist.