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Donnerstag, 8. September 2016

BFH hebt ignorante Entscheidung auf

Mit Urteil vom 12.07.2016 zu II R 42/14 hat der BFH eine aus meiner Sicht ignorante Entscheidung des FG Nürnberg aufgehoben. Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen hat das FG in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen. Eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Steuerpflichtigen ist nicht zulässig.

Der BFH hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sich ein FG von einer Steuerhinterziehung überzeugt sein muss, wenn es an eine solche steuerliche Folgen knüpfen will. Daher ist die aufgehobene Entscheidung für mich ignorant. 

Donnerstag, 1. September 2016

Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten

Mit Urteil vom 29.06.2016 zu II R 41/14 hat der BFH entschieden, dass eine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung auch dann vorliegt, wenn ein Ehegatte ein Einzelkonto oder -depot auf den anderen Ehegatten überträgt.

Der beschenkte Ehegatte trage die Beweislast dafür, dass eine Schenkung  nicht vorliege oder aber er bereits vorher zur Hälfte an dem Vermögenswert beteiligt gewesen sei.