Freitag, 22. Mai 2015

Was muss ein Steuerberater wissen und lesen?

Neben meiner Tätigkeit als Verteidiger in Steuerstrafsachen vertrete ich häufiger Steuerberater, wenn diese von (früheren) Mandanten in Haftung genommen werden.

Schwierig können die Fälle werden, bei denen sich eine Änderung der Rechtsprechung abzeichnet, der Steuerberater davon aber nichts weiß und folglich Bescheide nicht offen hält.

Was aber muss der Steuerberater lesen? Der BGH hält sich auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 25.09.2014 zu IX ZR 199/13 mit einer klaren Antwort zurück. Man kann aus seiner Entscheidung lediglich entnehmen, dass ein Steuerberater das Bundessteuerblatt und die DStR lesen sollte.

Nur wenn er hinreichende Anhaltspunkte hat, dass sich auf einem Spezialgebiet "etwas tut", z.B. weil ihn der Mandant darauf hinweist, muss er sich dazu ggfls. Spezialliteratur verschaffen.


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