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Freitag, 17. August 2018

Seminar Aachener Anwaltverein am 21.09.2018 - Betriebsprüfung, Haftung, Tax Compliance

Am 21.09.2018 werde ich wieder beim und für den Aachener Anwaltverein vortragen.

Anders als in den Vorjahren geht es diesmal schwerpunktmäßig nicht um das Steuerstrafrecht, sondern um Betriebsprüfung,  Tax Compliance und Haftungsrisiken nach der Abgabenordnung. 

Aufhänger wird ein Umsatzsteuerfall aus meiner Praxis sein.

Sonntag, 28. Juni 2015

Dauerbrenner § 166 AO

Immer wieder werden Einwendungen von Geschäftsführern einer insolventen GmbH unter Hinweis auf § 166 AO zurückgewiesen. Nach dieser Vorschrift muss derjenige, der in der Lage war, den gegen einen Steuerpflichtigen ergangenen (an sich bestandskräftigen) Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten, die Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen.

Der BFH hat nun am 22.04.2015 entschieden, dass das nicht für einen Geschäftsführer gilt, der namens der GmbH die Änderung eines Steuerbescheids beantragt, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, solange der Vorbehalt wirksam ist.