Donnerstag, 29. März 2018

Und täglich grüßt das Murmeltier - Betriebsprüfung führt zum Steuerstrafverfahren

Was ich in letzter Zeit immer wieder feststelle ist, dass immer dann, wenn der Betriebsprüfer eine Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen nicht teilt, die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens so sicher wie das Amen in der Kirche ist.

Auf die Höhe der vermeintlichen Steuerverkürzung kommt es da (fast) nicht mehr an.


Samstag, 17. März 2018

Jetzt ist er da: Rübenstahl/Idler, Tax Compliance, 2018

Rübenstahl/Idler, Tax Compliance, 2018, ist, wie der Verlag diese Woche mitgeteilt hat, ab sofort lieferbar.

Ich habe das Kapital "Steuerliche Haftungsrisiken und Tax Compliance" beigesteuert.


Montag, 12. März 2018

Und täglich grüßt das Murmeltier - Anzeigepflichten von Beratern

Das Thema kommt mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder in die Medien - so auch heute.

Im Bonner General-Anzeiger finde ich heute einen Artikel, in dem (erneut) darauf hingewiesen wird, dass Berater (im Sinne von Steuerberatern und Anwälten) auf aggressive Steuergestaltungen hinweisen müssen, wenn von der EU geplante Regeln Gesetzeswirklichkeit werden; der Name des oder der betroffenen Steuerpflichtigen ist dabei anzugeben. 

Mandatsgeheimnis? Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant? Wird alles völlig überschätzt. 

Bleibt die Frage, wann denn eine Gestaltung aggressiv ist. Mögliche Antworten:

1.
Der Berater hat Kenntnisse des Steuerrechts, die über die Kenntnisse des Steuerrechts eines Bundestagsabgeordneten mit abgebrochenem Studium der Theologie hinausgehen.

2.
Ein Betriebsprüfer ist mit der Gestaltung nicht einverstanden.

3.
Die Gestaltung ist irgendwie nicht gerecht.




Samstag, 3. März 2018

Was muss in einer Anklageschrift stehen?

Mit dieser Frage hat sich nun der BGH in seinem Urteil vom 09.01.2018 zu 1 StR 370/17 bezogen auf Steuerhinterziehung auseinandergesetzt. 

An eine Anklageschrift sind nicht die Anforderungen zu stellen, die der BGH für Urteilsbegründungen fordert. Daher gehört auch eine Berechnung des Verkürzungserfolgs nicht zwingend in die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen.