Sonntag, 14. Februar 2021

Augen auf bei der Auswahl des Verteidigers oder der gute Rat des Steuerberaters

Vergangene Woche wurde ich von einem Gastronomen kontaktiert, der eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen muss. Der Prüfer geht nach dem, was mir erzählt wurde, von Schwarzeinkäufen aus; ein Steuerstrafverfahren ist bislang nicht eingeleitet. Das bereitet dem Gastronomen berechtigte Sorgen.

Ich erläutere §§ 393 AO, 10 BpO und rate - trotzdem - zu besonnenem Handeln. Ein Termin mit dem Steuerberater soll vereinbart werden, damit ich mir noch ein besseres Bild machen kann. Der Steuerberater weiss es besser: "Bloß keinen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommen die noch auf dumme Gedanken."

Wie immer gilt: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar!

Sonntag, 7. Februar 2021

Update zum Seminar am 19.02.2021 beim Aachener Anwaltverein

Das Seminar soll nun online stattfinden. 

 

Das haben wir am Donnerstag so besprochen. Auf der Seite des Aachener Anwaltverein ist die Seminarankündigung allerdings noch nicht geändert.


Hier noch einmal die Themen: B

Berichtigungsanzeifen und -erklärungen in der Praxis

Der Kampf um vollständige Akteneinsicht

Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens

Aktuelle Fragen

Prävention und Vorsorge

 

Seminardauer: 6 Stunden

 

Hier kann man sich anmelden:

Anmeldung online