Vergangene Woche wurde ich von einem Gastronomen kontaktiert, der eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen muss. Der Prüfer geht nach dem, was mir erzählt wurde, von Schwarzeinkäufen aus; ein Steuerstrafverfahren ist bislang nicht eingeleitet. Das bereitet dem Gastronomen berechtigte Sorgen.
Ich erläutere §§ 393 AO, 10 BpO und rate - trotzdem - zu besonnenem Handeln. Ein Termin mit dem Steuerberater soll vereinbart werden, damit ich mir noch ein besseres Bild machen kann. Der Steuerberater weiss es besser: "Bloß keinen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommen die noch auf dumme Gedanken."
Wie immer gilt: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar!