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Mittwoch, 18. November 2015

Bundestag hat automatischen Informationsaustausch beschlossen

Es ist zwar schon ein paar Tage her, soll aber auch hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden:

Der Bundestag hat am 12.11.2015 den Weg frei gemacht für den automatischen Informationsaustausch mit anderen Ländern in Bezug auf steuerlich relevante Daten bzw. Finanzdaten.

In den Medien wird getitelt, dass damit das Bankgeheimnis abgeschafft worden sei. Dazu ist aus meiner Sicht zu sagen, dass es in Deutschland ein echtes Bankgeheimnis nie gegeben hat und z. B. Liechtenstein mit Deutschland schon vor Jahren - nämlich 2009 - ein Abkommen geschlossen hat, das das Bankgeheimnis im Verhältnis zu Deutschland abgeschafft hat.

Mittwoch, 24. Juni 2015

Falciani und der Bankenskandal

Das ist der Titel der Dokumentation, die gestern auf ARTE lief.

Nein, ich rede Steuerhinterziehung nicht das Wort. Aber die selbstgefällige Art mit der Peer Steinbrück und auch Norbert Walter-Borjans über das Bankgeheimnis und den Datenschutz in der Schweiz sprechen löst bei mir Übelkeit und Wut aus. 

Hinzu kommt die Darstellung des gescheiterten Abkommens durch die beiden Herren. Kein Wort darüber, dass ein solches Abkommen mit Österreich und Großbritannien geschlossen worden ist - beides Länder von denen ich nicht sagen kann, dass deren Politiker dümmer sind, als unsere. Und natürlich auch kein Wort darüber, dass die Beträge, die nach diesem Abkommen zu zahlen gewesen wären, vielfach höher gewesen wären, als bei einer Selbstanzeige. 

Wichtig ist und war beiden nur eines: Man will alles über den Bürger - im Sinne von potentieller Steuerstraftäter -  wissen! Das erleichtert den Griff in seine Tasche.

Montag, 25. Mai 2015

Schweiz veröffentlicht Namen potentieller Steuersünder im Internet

Man traut seinen Augen nicht. Im Schweizer Bundesblatt werden nun Namen von Personen veröffentlicht, zu denen ein Amtshilfeersuchen in Steuersachen gestellt worden ist. Und diese Amtshilfersuchen kann jedermann lesen. Sie werden nämlich im Internet veröffentlicht. Unter "Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe" wird der Betroffene aufgefordert, Namen und Anschrift eines in der Schweiz ansässigen Bevollmächtigten mitzuteilen, damit man ihm rechtliches Gehör gewähren könne.

Edit: Die veröffentlichten Namen stammen aus Amtshilfeersuchen und sind damit in den Heimatländern bzw. den Ländern, von denen die Ersuchen ausgehen, bekannt. Aber: Durch die Veröffentlichung dürfte es jedenfalls nach Ansicht der Ermittlungsbehörden zur Tatentdeckung, die eine wirksame Selbstanzeige ausschließt, kommen.

Nun wird es für Steuersünder wirklich ernst. Ob das Amtshilfeersuchen auf nach Schweizer Recht in rechtswidriger Art und Weise erlangte Informationen gestützt wird, wird nämlich vor der Veröffentlichung nicht geprüft.

Donnerstag, 7. Mai 2015

Wer zu spät kommt, der bekommt Besuch von der Steuerfahndung - Der automatische Informationsaustausch mit der Schweiz steht vor der Tür

Am 19.03.2015 wurde zwischen der EU und der Schweiz ein Abkommen zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) paraphiert. Das bedeutet, dass in der Schweiz ab 2017 nach OECD-Standard Daten gesammelt und ab 2018 weitergegeben werden. 

Mit der Umsetzung des AIA ist das gute alte Schweizer Bankgeheimnis Geschichte. 

Für diejenigen, die die Weißgeldstrategie der Schweizer Banken nicht zur Bereinigung ihrer steuerlichen Verfehlungen veranlasst hat, wird es Zeit, das nachzuholen.