Freitag, 29. April 2016

"Einmal Panama und zurück"

Unter dieser Überschrift hat das Tageblatt Letzebuerg am 28.04.2016 über den Vortrag meiner Kollegen Christina Bück und Fritz Zahnd vor dem International Bankers Forum Luxembourg.

Gemeinsam mit Christian Büch habe ich Christian Muller, dem Verfasser des Artikels, am Rande der Veranstaltung ein paar Fragen beantwortet. 

Mittwoch, 27. April 2016

LuxLeaks - Ist der Strafprozess gegen die "Whistleblower" ein Skandal?

Meine klare Antwort lautet: Nein!

Die Angeklagten haben nach meiner Einschätzung gegen geltendes Recht verstoßen und werden nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen. Ihnen passiert also genau das, was z. B. einem Steuerhinterzieher blüht.

Mit Kopfschütteln nehme ich zur Kenntnis, was nicht nur linke Politiker zum Prozess äußern. Von Orden ist die Rede. Es mag sein, dass in Luxemburg Vereinbarungen mit Unternehmen geschlossen worden sind, die z. B. das Steueraufkommen in Deutschland geschmälert haben. Aber: Steuervermeidung ist anders als Steuerhinterziehung nicht strafbar. 

Fazit: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Und das gilt für alle Straftäter, für Steuerhinterzieher und Geheimnisverräter gleichermaßen. Es gibt keine guten Straftaten. Und Straftäter verdienen keinen Orden.


International Bankers Forum Luxembourg - Nachlese zum gestrigen Vortrag

Am gestrigen Abend haben meine Kollegen Christina Büch und Fritz Zahnd vor zahlreich erschienenen Bankmitarbeitern und Vermögensverwaltern einen ausgezeichneten Vortrag rund um die Panama Papers gehalten. 

Das Wissen einer langjährigen Bankmitarbeiterin wurde in diesem Vortrag mit dem des Steuerstrafverteidigers verknüpft, wobei die Referenten die Rechtslage in Deutschland und Luxemburg aufzeigen konnten.

Was viele nicht wissen: In Luxemburg gilt mit gewissen Abweichungen vom Grundsatz her das deutsche Steuerrecht.

Montag, 25. April 2016

Silberjubiläum - 25 Jahre Anwaltszulassung

Heute vor 25 Jahren wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen. Es waren nicht immer einfache Jahre. Aber mein Beruf bereitet mir immer noch große Freude.



Donnerstag, 21. April 2016

Hinweis in eigener Sache

Sehr geehrte Mandanten und Leser meines Blogs,

zum Ende des Monats April 2016 werde ich bei PMPG ausscheiden.

Ab dem 01.05.2016 bin ich wieder als Einzelanwalt tätig, der auf ein großes und über die Jahre gewachsenes Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im In- und Ausland zurückgreifen kann.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie, meine Leser und Mandanten, mir auch künftig die Treue halten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Thomas Wenzler



Sonntag, 17. April 2016

BFH: Finanzgericht darf Feststellungen aus Strafurteil übernehmen

Das hat der BFH in seinem Beschluss vom 12.01.2016 zu VIII B 148/15 wiederholt. Ausnahme: Der Kläger erhebt substantiierte Einwendungen und stellt Beweisanträge, die das Finanzgericht nach den allgemeinen, für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann.

Diese Grundsätze gelten nach Auffassung des BFH auch für den Fall, dass Vernehmungs-protokolle und Urteile andere Tatbeteiligte betreffen. 

Freitag, 15. April 2016

Der zuversichtliche Herr Walter-Borjans

In einem Beitrag im Bonner General-Anzeiger wird berichtet, dass Herr Walter-Borjans zuversichtlich ist, dass das Recherche-Netzwerk, das die Panama Papers auswertet, die Daten bald an die deutschen Steuerbehörden weitergibt. 

Spannend wird es, wenn die Erwartung des Herrn Finanzministers nicht freiwillig erfüllt wird. Allerdings fürchte ich, dass längst andere Datendiebe bereitstehen und ihm ein Angebot unterbreiten, das er nicht ablehnen wird. Im Gegenteil: Seine Verlautbarungen zu Daten-CDs sind nichts anderes als Anstiftung zum Datendiebstahl.

Donnerstag, 14. April 2016

Panama Papers - Was ist zu tun?

Da die an der Veröffentlichung beteiligten Medien beteuern, dass sie die ihnen vorliegenden Daten nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeben, könnte man meinen, dass die Betroffenen sich bequem zurücklehnen können.

Aber: Büros von Mossack Fonseca wurden bereits durchsucht, wobei noch gestern der Sitz der Kanzlei in Panama betroffen war. Es ist nicht auszuschließen, dass sich ausländische Ermittlungsbehörden entschließen, gewonnene Erkenntnisse nach Deutschland weiterzugeben. Obendrein kann auch ein Datendieb gestohlene Daten versilbern wollen. Nicht zuletzt der Finanzminister von NRW erklärt immer wieder, dass er Daten von Steuerhinterziehern ankaufen wolle und werde.

Fazit: Wer als Betroffener sicher gehen will, nicht bestraft zu werden, sollte schnellstens einen Berater mit dem Ziel der Abgabe einer Selbstanzeige aufsuchen.




Dienstag, 12. April 2016

Der Anruf eines sehr freundlichen älteren Herrn

Heute erreicht mich ein Anruf eines sehr freundlichen älteren Herrn. Er berichtet von einem vor einigen Jahren aufgelösten Auslandskonto. Ob er denn eine Nacherklärung abgeben soll, fragt er. Ich erläutere ihr die Rahmenbedingungen und weise darauf hin, dass die Nacherklärung nur sinnvoll ist, wenn sie etwaige Steuernachforderungen zuzüglich Zinsen und Zuschlägen begleichen könne.

Er sagt, dafür müsse er dann seine Immobilie verkaufen. Ich frage nach dem abgehobenen Geld. Er antwortet, das habe er bar verfügbar. Aber das sei ja Schwarzgeld, welches er weder auf ein Konto einzahlen könne noch für die Steuernachzahlungen verwenden könne. Weder Banken noch Finanzverwaltung nähmen Schwarzgeld.

Da kennt er die Finanzverwaltung aber schlecht.

Panama Papers führen zu Aktionismus

Unter 


kann man abrufen, was nun alles gefordert wird und geschehen soll.

Gefordert wird die Kooperation von Panama, sonst werden bestimmte Finanzgeschäfte in Panama geächtet. Aha! Welche denn? Wann ist genug kooperiert und wann nicht? Warum nur solche, die in Panama stattfinden? Warum nicht die in anderen Staaten? Nicht nur in Panama hängen Briefkästen!

Schwarze Listen sollen vereinheitlicht werden. Gute Idee. Aber Deutschland hat aktuell gar keine.

Ich habe es immer geahnt. Steuerhinterziehung ist so etwas ähnliches wie Mord. Das müssen wir bei der Verfolgungsverjährung beachten. Endlich gehen die Überlegungen unserer Politiker in die richtige Richtung.

Nur am Rande: Diese sog. Transparenzregister halte ich für fragwürdig. Es gibt - jedenfalls in Deutschland - das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das beinhaltet auch, dass ich mich im Rechtsverkehr anonym bewegen darf. Den Finanzbehörden muss ich bei alledem auch schon heute offenlegen, dass ich über einen Treuhänder an einer Gesellschaft beteiligt bin.

Samstag, 9. April 2016

Panama Papers und die Bundesdruckerei

Man reibt sich die Augen: 

Die Bundesdruckerei hat eine von Mossack & Fonseca gegründete "Briefkastenfirma" genutzt, um über diese Geschäfte mit Venezuela zu machen. An dem, was ein Informant zu dubiosen Geschäften dieser Gesellschaft zu sagen hatte, war Herr Schäuble und auch sein Staatssekretär nicht interessiert.

Weiteres bei Spiegel online:

Freitag, 8. April 2016

Traurige Nachricht: Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des VIII. Senats des BFH zu VIII R 34/13 nicht an!

Heute habe ich in meiner Eingangspost den Beschluss des 2. Senats des BVerfG vorgefunden, wonach meine Verfassungsbeschwerde in Sachen nachträgliche Werbungskosten bei Nacherklärungen nicht zur Entscheidung angenommen wird.

Nachlese zu "Maybrit Illner"

Man lernt immer wieder dazu ... und hat vielfach ein Deja-vu.

Immer dann, wenn ein Skandal - oder was man dafür hält - aufgedeckt wird, übertreffen sich Politiker über alle Parteigrenzen hinweg mit "guten" Vorschlägen. Geht es um Steuerhinterziehung, sind das in den allermeisten Fällen Verbote und der Ruf nach härteren Strafen.

Die, die sich ihren Verpflichtungen entziehen wollen, werden dafür immer einen Weg finden. Und es wird auch immer Staaten geben, die die dafür nötigen Rahmenbedingungen vorhalten.

Liebe Politiker, schafft endlich ein für alle Bürger nachvollziehbares Steuersystem mit angemessenen Steuersätzen. Dann gibt es keine Steuerflucht mehr.

Eine Belastung mit direkten und indirekten Steuern von 50 % ist nicht akzeptabel. 

Und noch eines: Gebt das Geld, für das die Bürger hart arbeiten, nicht mit vollen Händen aus, sondern wirtschaftet ordentlich!


Montag, 4. April 2016

Ein alter Hut: Finanzgeschäfte mit einer Panama-Gesellschaft

Das ist sicher nichts für jedermann. Aber in der vergangenen Jahren habe ich immer wieder Leute kennengelernt, die ihr Geld hinter einer Gesellschaft in Panama verstecken. In der Schweiz haben Vermögensberater und -verwalter zur Gründung einer Gesellschaft in Panama geraten, nachdem Liechtenstein ein Abkommen mit Deutschland zur Auskunftserteilung in Steuersachen geschlossen hatte und damit der Reiz der Liechtensteinischen Stiftung verblasste.

Auf die jetzt ans Tageslicht kommenden Details bin ich gespannt.


Samstag, 2. April 2016

BFH: Festsetzungsfrist läuft nicht am Wochenende ab

Das hat (nein musste) der BFH mit Urteil vom 20.01.2016 zu VI R 14/15 entscheiden, nachdem das zuständige Finanzamt und das Thüringische Finanzgericht das anders gesehen haben.

Denn die Festsetzungsfrist ist eine Frist  - im Sinne des § 108 AO.