Montag, 6. Juli 2015

Keine Pflicht des neuen Steuerberaters auf mögliche Regressansprüche gegen den früheren Steuerberater hinzuweisen

Der BGH hat am 07.05.2015 zu IX ZR 186/14 entschieden, dass ein Steuerberater, der mit dem Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, nicht verpflichtet ist, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen den Vorberater und dessen drohende Verjährung hinzuweisen. Die für die Beurteilung eines solchen Anspruchs und dessen Verjährung erforderlichen  Rechtskenntnisse könne ein Mandant von seinem Steuerberater (regelmäßig) nicht erwarten.


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