Nun berichtet auch Spiegel online über den Kauf einer Steuer-CD zu Cum-Ex-Geschäften durch das Land NRW.
Vielleicht fühlen sich die Verantwortlichen durch die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 16.07.2015 zu 106 Qs 1/15 ermutigt. In dieser Entscheidung hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Köln jedenfalls einen Anfangsverdacht für strafbare Steuerhinterziehung bei solchen Geschäften bejaht.
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