Donnerstag, 8. Juni 2017

Neues aus Absurdistan

Heute erreicht mich ein  Schreiben eines Kölner Finanzamts. In einer GmbH soll es zu verdeckten Gewinnausschüttungen gekommen sein. Die will man meinem Mandant, der nicht an der GmbH beteiligt ist, zu 50 % zurechnen, weil er Buchführungsaufgaben für die GmbH erledigt hat.

Da will jemand ganz neue Wege an Gesetz und Rechtsprechung vorbei beschreiten und fordert obendrein auf, aus anderen Gründen eingelegte Einssprüche gegen Einkommensteuerbescheide zurückzunehmen, weil man ja nun diese neue Superduperrechtsauffassung vertritt.

Antwort: Machen wir nicht und melden im Übrigen - vor diesem Schreiben war ich für den Mandanten nur im Hinblick auf eine Haftungsinanspruchnahme tätig - Amtshaftungsansprüche an.


Freitag, 2. Juni 2017

Immer eine Reise wert: Luxemburg

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg sind nicht  nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sehr interessant. Daher habe ich mich entschlossen, meine fallweise Zusammenarbeit in eine feste Kooperation mit Rechtsanwältin Christina Büch (www.rae.lu) umzuwandeln.

Frau Büch war viele Jahre für Banken in Luxemburg tätig. Nach ihrem Wechsel in die Anwaltschaft betreut sie vermögende Privatkunden u. a. als sog. Family Office.