Sonntag, 13. November 2016

Gerechtigkeit durch Steuern

In den vergangenen Tagen und Woche haben Parteien, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, wieder die Erbschaft- und die Vermögensteuer diskutiert. Die Fürsprecher dieser Steuern meinen, diese bzw. ihre Anhebung sei wichtig für die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit durch Umverteilung.

Dabei tauchen in der Diskussion auch der Begriff "superreich" und - bei der Erbschaftsteuer - ein Steuersatz von 90 % ab einem bestimmten Erbe auf. Letzteres habe ich schon einmal thematisiert - und für schlecht befunden.

Die Geschichte zeigt, dass Umverteilung, die im Grunde nichts anderes ist als eine Enteignung, nie zu Wohlstand bei allen geführt hat, sondern - im Gegenteil - für Armut  für  alle, was m. E. die Bezeichnung "gerecht" nicht verdient. Es ist nämlich nicht so, dass einem Reichen ein paar Millionen weggenommen werden, die dann auf arme Mitbürger verteilt werden. Nein, das Geld wird vom Staat vereinnahmt und versickert irgendwo im Staatshaushalt. 

Fernab von solchen Überlegungen ist auch auf die Garantie des Eigentums und des Erbrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hinzuweisen, wobei Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sicher nicht dazu dienen darf,  das Eigentums- und das Erbrecht völlig auszuhölen, was aber mit einem Steuersatz von 90 % ab einer bestimmten Größenordnung sicher geschehen würde.

Gar nicht wissen möchte ich, wer in linken Kreisen als superreich gilt. Ich befürchte, dass dazu auch schon Leute zählen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und mehr als ein Gymnasialdirektor verdienen. Letzterer muss übrigens keine Einkommensteuer zahlen, da sein Salär Schmerzensgeld sein dürfte.

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