Samstag, 1. Oktober 2016

Wenn der Tag ganz schlecht beginnt

In dieser Woche hatte ich wieder einmal das Missvergnügen einem Mandanten zu schildern, wie Steuerstrafverfahren beginnen können. Ich musste ihm nämlich erläutern, dass gerade dann, wenn größere Steuerhinterziehung von den Ermittlungsbehörden angenommen werden, das Verfahren nicht nur mit einer Durchsuchung beginnt, sondern auch auf die sog. Rückgewinnungshilfe zurückgegriffen wird.

Mit dem Durchsuchungsbeschluss werden dem Beschuldigten dann Beschlüsse vorgelegt, aus den hervorgeht, dass die Konten "dicht" sind und im Grundbuch z. B. zum Einfamilienhaus eine Sicherungshypothek eingetragen ist. Man ist dann erst einmal bewegungsunfähig - ganz ohne Haftbefehl.

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