Freitag, 4. November 2016

Neue Pläne zu Briefkastenfirmen

Finanzminister Schäuble hat neue Pläne zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen vorgelegt. Danach müssen Steuerpflichtige und Banken Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen in sog. Drittstaaten offenlegen und zwar unabhängig von einer Beteiligung. 

Wer das nicht tut, soll ein Bußgeld zahlen müssen und kann ggfls. auch wegen (schwerer) Steuerhinterziehung verfolgt werden.

Soweit, so gut? Eher nicht. Was sich so einfach anhört, ist so einfach nicht. Natürlich weiß ich, dass ich mit einer Briefkastenfirma arbeite, wenn ich sie selbst unmittelbar oder mittelbar über Treuhänder gegründet habe. Wenn ich aber einem Unternehmen auf den Bahamas etwas verkaufe - z B. eine Immobilie - ist es mir aber gar nicht möglich, etwaige Hintermänner zu identifizieren, weil ich auf diesbezügliche Fragen keine oder eine falsche Antwort erhalte. Soll ich dann von dem Geschäft Abstand nehmen müssen, weil ich ja nicht sicher sein kann, dass es sich bei meinem Partner nicht um eine Briefkastenfirma handelt? 


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