Freitag, 7. Oktober 2016

EGMR erlaubt Nutzung von Daten auf einer Steuer-CD

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern entschieden, dass die Nutzung von illegal beschafften Daten auf einer sog. Steuer-CD nicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt (Az.: 33696/11). 

In Berichten zu dieser Entscheidung wird erneut behauptet, dass die Nutzung von Steuer-CDs nach deutschem Recht unbedenklich sei. Das BVerfG habe sie erlaubt. Insoweit ist erneut darauf hinzuweisen, dass das nur sehr beschränkt richtig ist.

Es gibt auch weiterhin gute Ansatzpunkte für eine Verteidigung in Strafverfahren, die auf eine Steuer-CD gestützt werden. Leider scheut die überwiegende Zahl der Beschuldigten in solchen Fällen den Gang durch die Instanzen.


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