Mittwoch, 24. August 2016

Richtige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg

Mit Urteil vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass "Kontrollmaterial" lediglich ein Indiz für eine Geschäftsbeziehung zu einer ausländischen Bank sei, aber eben kein Beweis. Änderungsbescheide, die aufgrund des "Kontrollmaterials" ergangen sind, wurden aufgehoben.

Wenn es sich bei dem Kontrollmaterial um die üblichen Unterlagen dubioser Herkunft handelt, dann kann ich diesem Urteil nur aus vollem Herzen zustimmen. Herr Walter-Borjans wird das anders sehen. 

Übrigens: Das "Kontrollmaterial" war das einzige, was die Finanzbehörden zur Grundlage der Änderungsbescheide gemacht haben. Insbesondere wurde keine Vermögenszuwachsrechnung erstellt, aus der man hätte entnehmen können, dass weitere Vermögenswerte neben den bekannten überhaupt möglich sind. Hier wurde nach dem Motto "Augen zu und durch" verfahren. Ein leider häufiger auftretendes Phänomen.

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