Nun, ganz so einfach ist es nicht. Aber wenn jemand behauptet, an einem bestimmten Ort nur ab und zu zu nächtigen, dann kann es durchaus sein, dass die Steuerfahndung sich die Stromrechnung für das fragliche Objekt kommen lässt. Und wenn der Abgleich der Rechnung mit den entsprechenden Statistiken ergibt, dass dort nicht nur ab und an jemand nächtigt, werden die Fahnder ihre Bemühungen um Recht und Ordnung verstärken.
Das erlebe ich gerade nicht zum ersten Mal. Dieses Mal geht es um die Behauptung in einem großzügig ausgestatteten Einfamilienhaus wohne nur eine alte Dame zur Miete. Der Stromverbrauch spricht für einen Vier-Personen-Haushalt.
Stichworte: (Negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
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