Montag, 3. Oktober 2016

(Steuer-) Berater als Gehilfen des Gesetzgebers

In der vergangenen Woche habe ich wieder einen Artikel gelesen, wonach auch in Deutschland Rechtsanwälte und Steuerberater verpflichtet werden sollen, über Gesetzeslücken, die sie im Rahmen einer Gestaltung nutzen wollen, zu berichten, damit der Gesetzgeber eingreifen kann.

Was bedeutet das? Die Antwort ist, dass der Gesetzgeber sein eigenes Unvermögen einräumt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Legislative hat sich nämlich durch ihre überbordende Regelungswut selbst ins Abseits manövriert. Statt das Übel bei der Wurzel zu packen und ein klares, übersichtliches und für den Steuerbürger nachvollziehbares Steuerrecht zu schaffen, wird nahezu jede "Reform" dazu genutzt, die Bemessungsgrundlage offen oder verdeckt zu Lasten des Bürgers zu verbreitern. Und dabei übersieht man dann das eine oder andere. Unser Steuerrecht erinnert mich stark an das Preussische Allgemeine Landrecht. Mit diesem sollte auch jeder nur erdenkliche Lebenssachverhalt geregelt werden. Hat nicht funktioniert.

Das ist aber noch nicht alles: Wenn Rechtsanwälte und Steuerberater demnächst ihre Gestaltungsempfehlungen berichten müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ermittlungsbehörden eingreifen mit der Behauptung, dass das, was das gestaltet werden soll, schon nach geltendem Recht nicht zulässig ist und zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt. 

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