Donnerstag, 8. September 2016

BFH hebt ignorante Entscheidung auf

Mit Urteil vom 12.07.2016 zu II R 42/14 hat der BFH eine aus meiner Sicht ignorante Entscheidung des FG Nürnberg aufgehoben. Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen hat das FG in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen. Eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Steuerpflichtigen ist nicht zulässig.

Der BFH hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sich ein FG von einer Steuerhinterziehung überzeugt sein muss, wenn es an eine solche steuerliche Folgen knüpfen will. Daher ist die aufgehobene Entscheidung für mich ignorant. 

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