Es geht zwar um einen ganz konkreten Fall. Ich sage aber nicht, ums welche Steuerfahndungsstelle es geht. Nur so viel: Sie ist in NRW angesiedelt.
Mein Mandant ist ausländischer Abstammung und beherrscht die deutsche Sprache nur sehr eingeschränkt. Es überrascht also nicht, dass er Fragen der SteuFA nicht richtig versteht und folglich missverständliche Antworten gibt. Hierauf hingewiesen entgegnet mir die Fahnderin, dass sich aus einer Notarurkunde, die sie vorliegen habe, klar ergab, dass mein Mandant die deutsche Sprache beherrsche. Der Notar habe sich davon überzeugt und auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers verzichtet. Nein, ist klar. Da muss man sich als Fahnderin keine weiteren Gedanken machen. Ales gut!
Und mit dem Hinweis, dass man dem Mandanten im Rahmen der Durchsuchung eine Erklärung zur Entbindung seines Steuerberaters von der Schweigepflicht mit der "Bitte" um Unterzeichnung unter die Nase gehalten habe ohne über die Freiwilligkeit der Unterzeichnung und die Tragweite der Erklärung zu belehren, habe ich mir nun ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung eingehandelt.
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