Sonntag, 9. Oktober 2016

Flat Tax ungerecht?

In der letzten Woche habe ich wieder einmal gelesen, dass ein Flat Tax - also ein einstufiger Einkommensteuertarif - ungerecht sei. Mit einem solchen Tarif würden Besserverdiener ungerechtfertigt geschont.

Fragt sich, wer denn schon Besserverdiener ist. Der Spitzensteuersatz von 42 % (nicht zu verwechseln mit der sog. Reichensteuer) greift nämlich schon ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882,00 EUR bei einem Alleinverdiener. Das sind nicht einmal 4.500,00 EUR im Monat. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kann man mit dem Rest mehr überleben als leben. Für eine Familie mit einem solchen Einkommen wird es trotz sinkender Steuerlast und Kindergeld eng.

Zwar zahlt der Steuerpflichtige auf die genannten 52.882,00 EUR nicht insgesamt 42 %. Indes käme er mit einer Flat Tax von z. B. 20 % zumindest ein bisschen besser weg. Und bei höheren Einkommen bleibt dann auf jeden Fall einiges mehr in den Taschen derer, die das Einkommen erzielen. Das ist nicht ungerecht, sondern richtig!

20 % von 52.882,00 EUR sind 10.576,40 EUR, während 20 % von 150.000,00 EUR 30.000,00 EUR entsprechen. Es zahlt also auch bei einer Flat Tax der, der besser verdient, mehr Steuern.






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